Identifikation (kurz)
Titel
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Laufzeit
1946-2003
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Anstelle des beim Regierungspräsidenten in Schleswig angesiedelten Bezirksausschusses wurde 1946 in Schleswig-Holstein als verwaltungsgerichtliche Instanz ein Landesverwaltungsgericht mit Sitz in Schleswig eingerichtet. Nach der Einführung einer bundeseinheitlichen Verwaltungsgerichtsordnung im Jahre 1960 erhielt es die Bezeichnung Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht. Es ist erstinstanzlich zuständig für die Rechtsprechung in allen Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung, soweit sie nicht verfassungsrechtlicher Art oder besonderen Fachgerichten (Finanzgericht, Sozialgericht) zugewiesen sind.
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
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