Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
1946-2003
Anstelle des beim Regierungspräsidenten in Schleswig angesiedelten Bezirksausschusses wurde 1946 in Schleswig-Holstein als verwaltungsgerichtliche Instanz ein Landesverwaltungsgericht mit Sitz in Schleswig eingerichtet. Nach der Einführung einer bundeseinheitlichen Verwaltungsgerichtsordnung im Jahre 1960 erhielt es die Bezeichnung Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht. Es ist erstinstanzlich zuständig für die Rechtsprechung in allen Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung, soweit sie nicht verfassungsrechtlicher Art oder besonderen Fachgerichten (Finanzgericht, Sozialgericht) zugewiesen sind.
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Link: https://arcinsys.schleswig-holstein.de/arcinsys/detailAction?detailid=b163