Albert, Graf von Holstein [Graf Albrecht von Orlamünde], bestätigt dem Bistum Lübeck alle Güter und die vom Stifter ihm verliehenen Freiheiten, mit dem Zusatz, dass alle Beden auch von den bischöflichen Untertanen, jedoch in die bischöfliche Kammer, entrichtet werden sollen.
1216-1220
Ausfertigung: (Deth. 43-106). Siegel (ab)
Gedruckt: UBBL 1,30
[1216-1220]
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte |
Link: https://arcinsys.schleswig-holstein.de/arcinsys/detailAction?detailid=v110352