Angeblicher Revers des Herzogs Heinrich von Bayern und Sachsen [Heinrich der Löwe], dass das Recht der Belehnung über die drei von ihm gegründeten Bistümer Ratzeburg, Lübeck und Schwerin ihm nur für seine Person auf Lebenszeit übertragen worden sei.
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Ausfertigung: (Deth. 9-1). Siegel lose beiliegend
Gedruckt: UBBL 1,1
Foto: Abt. 405 Nr. 221
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Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte |
Link: https://arcinsys.schleswig-holstein.de/arcinsys/detailAction?detailid=v110246