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LASH Abt. 352 Serie

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Landgerichte und Staatsanwaltschaften

Laufzeit

1830-2018

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Bei der Neugliederung des Gerichtswesens in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein wurden 1879 anstelle der aufgelösten Kreisgerichte Altona, Itzehoe, Kiel, Ratzeburg sowie Flensburg und Schleswig die drei Landgerichte Altona, Kiel und Flensburg mit je einer Staatsanwaltschaft eingerichtet. Eine einschneidende Änderung erfuhr die Gerichtsgliederung 1937 als Folge des Groß-Hamburg-Gesetzes: Das Landgericht Altona wurde aufgehoben, die damals bei Schleswig-Holstein verbleibenden Teile des Gerichtsbezirks dem zum 1. April 1937 neu eingerichteten Landgericht Itzehoe und dem Landgericht Lübeck zugeschlagen. Das Landgericht Lübeck war 1879 für die Gebiete der Freien und Hansestadt Lübeck und des oldenburgischen Fürstentums Lübeck eingerichtet worden. Es ging zum 1. April 1937 aus dem Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in den Oberlandesgerichtsbezirk Kiel über.

Der Landgerichtsbezirk Altona umfasste die Amtsgerichtsbezirke in den Kreisen Norder- und Süderdithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Steinburg und Stormarn. Der Landgerichtsbezirk Itzehoe umfasste in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg die Amtsgerichtsbezirke Elmshorn, Itzehoe, Meldorf und Pinneberg, der Landgerichtsbezirk Kiel die Amtsgerichtsbezirke Bad Segeberg, Eckernförde, Kiel, Neumünster, Norderstedt, Plön und Rendsburg und der Landgerichtsbezirk Lübeck die Amtsgerichtsbezirke Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bad Schwartau, Eutin, Lübeck, Oldenburg in Holstein, Ratzeburg, Reinbek und Schwarzenbek.

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Das einzige Landgericht des Landesteils Schleswig bildet zusammen mit seiner Staatsanwaltschaft Flensburg den Bestand Abt. 354.