Holsteinische Kanzleigüter und Lübsche Güter
1306-1954
Der Bestand ist nach Einzelprovenienzen geordnet.
Die holsteinischen Kanzleigüter gehörten, anders als die adligen Güter, nicht zum von König und Herzog gemeinschaftlich verwalteten Anteil und unterstanden daher nicht dem Adligen Landgericht, sondern den Regierungskanzleien der Landesherren. Die Lübschen Güter lagen zwar in den Herzogtümern Holstein und Lauenburg, gehörten jedoch Bürgern der Freien Reichsstadt Lübeck. Daher unterstanden sie nicht dem jeweiligen Landesherrn, sondern dem Reichsgericht.
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