Oldenburger Güterdistrikt
1260-1980
Das Archiv des Distriktsdeputierten und die Archive der einzelnen Güter sind in jeweils eigenen Beständen geordnet.
Die adligen Güter waren in Distrikten als Verwaltungseinheiten zusammengeschlossen; sie waren jeweils einem Distriktsdeputierten zugeordnet. Der Distriktsdeputierte hatte die Funktion einer Zwischenbehörde zwischen den Oberbehörden und den adligen Gütern seines Distrikts sowie zwischen der Fortwährenden Deputation von Prälaten und Ritterschaft und den Gutsbesitzern. Seine Aufgaben, vor allem bei der Wegeaufsicht, in Militär- und Polizeiangelegenheiten, gingen 1868 nach der Einführung der Kreise auf den Landrat über.
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