Großherzoglich-Oldenburgische (Schleswig-Holsteinische) Fideikommissgüter
1654-1899
Der Bischof von Lübeck, der seit 1586 aus dem Hause der Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf kam, erwarb 1639-1650 drei an das Amt Eutin grenzende Güter (Lensahn, Mönchneversdorf und Stendorf), die sogenannten älteren Fideikommissgüter, und 1768 im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Austauschvertrag ursprüngliche Domänen des ehemaligen gottorfischen Amtes Oldenburg, die sogenannten jüngeren Fideikommissgüter. Diese bischöflichen Güter kamen später in den Besitz der Großherzöge von Oldenburg, der jüngeren Linie der Gottorfer Herzöge. Sie unterschieden sich ihrer Verfassung nach nicht von den sonstigen adligen Gütern, bildeten einen besonderen Distrikt und wurden von den Eutiner Behörden verwaltet.
Schuld- und Pfandprotokoll ab 1757; Kontrakte ab 1822; Gerichtsprotokolle ab 1844; Lageregister der Güter Bollbrügge, Koselau, Kremsdorf, Lensahn, Lübbersdorf, Mönchneversdorf, Selent, Sieverhagen, Stendorf und des Dorfes Sütel; Kirchenbaurechnung von Lensahn 1654; Inventar von Lensahn und Stendorf 1669; Nachlass- und Forstsachen.
2
Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 128 Nr. 1
Link: https://arcinsys.schleswig-holstein.de/arcinsys/detailAction?detailid=b83