Serie
Bezeichnung
Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf 1544-1713
Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf 1544-1713
1059-1707
Am 19. August 1544 setzte König Christian III. auf einem Landtag zu Rendsburg gegen erhebliche Widerstände eine Landesteilung durch, die für die Verfassung der Herzogtümer Schleswig und Holstein von grundlegender Bedeutung war und für zwei Jahrhunderte die Geschichte Nordeuropas in wesentlichem Maße mitprägte. Von den Stiefbrüdern Christians III. wurde Herzog Adolf Landesherr in demjenigen Anteil der beiden Herzogtümer, zu dem Schloss Gottorf gehörte, während Christian III. selbst den Sonderburger Teil und sein Bruder Johann (der Ältere) den Haderslebener Teil erhielt. Die Herrschaft wurde nach der Höhe der Einkünfte geteilt, und die jeweils königlichen oder herzoglichen Ämter waren bunt durcheinandergewürfelt. Gemeinsam blieben wie früher die Gebiete der Ritterschaft und der adligen Klöster sowie die Landtage, die oberste Rechtsprechung, die allgemeine Gesetzgebung, die landständischen Steuern, das Heerwesen und die Kirchenordnung.
Nach der Landesteilung 1544 wurden die speziell auf königliche beziehungsweise herzogliche Landesteile bezogenen Urkunden, die zum Teil bis ins 11. Jahrhundert zurückreichen, dem Gemeinschaftlichen Archiv (siehe Urk.-Abt. 1) entnommen und dem jeweiligen Landesherrn übergeben. Die Gottorfischen Registraturen und Archive wurden in der Folgezeit durch Kriege, Flüchtungen und andere Ereignisse vielfach dezimiert, durcheinandergebracht und geteilt. Die heute im Landesarchiv liegenden Urkunden stammen größtenteils aus der 1936 erfolgten Abgabe des Reichsarchivs, Lesesaal Kopenhagen. Neben den eigentlich herzoglichen Urkunden liegen im Bestand vielfach auch Urkunden klösterlicher Provenienz aus gottorfisch gewordenen Gebieten vor.
Herzogliches Haus; Lehnssachen; Urkunden des Mittelalters von der Landesherrschaft sowie auch von den Klöstern Neumünster/Bordesholm, St. Johannis Lübeck/Cismar, Reinbek und Reinfeld.
Gottorfische Urkunden befinden sich auch in den Urk.-Abt. A, B und C sowie in Urk.-Abt. 8. Das Herzogtum Schleswig betreffende gottorfische Urkunden sind auch im dänischen Reichsarchiv zu suchen.
Urk.-Nr. 1-128 = Film-Signatur: Abt. 420 Nr. 176/1964
Urk.-Nr. 129-439 = Film-Signatur: Abt. 420 Nr. 177/1964
Urk.-Nr. 440-514 = Film-Signatur: Abt. 420 Nr. 178/1964
Die Urkunden wurden bis 1954 von Kurt Hector erschlossen. Der Bestand wurde dann 2010 in eine Archivdatenbank eingepflegt, dabei wurden die Regesten überarbeitet und in ein moderneres Deutsch übertragen. Zur Erleichterung der Benutzung und um eine sinnvolle Recherche im Urkundenbestand in der Datenbank zu ermöglichen, wurden Orts- und Personennamen ebenfalls soweit möglich modernisiert und vereinheitlicht (z. B. "Heinrich von Ahlefeldt" statt "Henricus de Anevelde"). Um Verwechslungen zu vermeiden, wurden sämtliche Angehörige von herrschaftlichen Familien mit den heute gebräuchlichen Bezeichnungen der Linien (z. B. von Schleswig-Holstein-Sonderburg) versehen, auch wenn diese zu Lebzeiten der betreffenden Personen noch nicht verwendet wurden. Eine Ausnahme sind die Grafen von Schauenburg-Holstein. Sie werden im vorliegenden Bestand unter der Bezeichnung "Grafen von Holstein" bzw. "Grafen von Holstein-Rendsburg" usw. geführt.
Auch die Ordnungszahlen der Herrscher orientieren sich an der heute üblichen Zählweise.
Link: https://arcinsys.schleswig-holstein.de/arcinsys/detailAction?detailid=b279