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LASH Abt. 401

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Landesherrliche Verordnungen

Laufzeit

1516-1868

Bestandsdaten

Beschreibung

Der Bestand wurde in sieben provenienzorientierten Gruppen zusammengefasst. Innerhalb dieser Gruppen sind die Verordnungen chronologisch geordnet.
Es sind auch handschriftliche Fassungen und solche landesherrlicher Lokalbehörden wie etwa Ämter enthalten, die nicht in der gedruckten "Chronologischen Sammlung" erscheinen. Durch zahlreiche Begriffserläuterungen und Übersetzungen aus dem Dänischen oder Lateinischen wurde versucht, die Benutzbarkeit auch im Vergleich zur "Chronologischen Sammlung" zu verbessern.

Geschichte des Bestandsbildners

Den Landesherren dienten gedruckte Verordnungen, Patente, Plakate, Zirkulare, Reskripte oder Bekanntmachungen seit dem 16. Jahrhundert zur raschen Verbreitung ihrer politischen, administrativen und juristischen Entscheidungen durch Verkündung und Aushang. Auch in den Umbrüchen von Erhebung (deutsch)/Oprør (Aufruhr, dänisch) ab 1848 hatten sie ihre Bedeutung.

Bestandsgeschichte

Bereits kurz nach Einrichtung des Staatsarchivs Schleswig erreichte dessen Leiter Georg Hille am 26. August 1873 eine Verfügung zur Sicherung gedruckter Verordnungen ehemaliger Landesherren. Preußische Behörden der Provinz Schleswig-Holstein hatten fortan bei Aktenaussonderungen aufgefundene Drucke dieser Art in das Staatsarchiv zu überführen. So erwuchs schnell eine größere Sammlung, die auch der Verwaltung als wichtiges Hilfsmittel diente. Eine Vollständigkeit kann sie freilich nicht beanspruchen.

Enthält

Gemeinschaftliche Verordnungen aller regierenden Landesherren 1516-1772; Königliche Verordnungen 1565-1868; Gottorfische Verordnungen 1572-1773; Plönische Verordnungen 1685-1762; Verordnungen des Lübecker Domkapitels 1574-1800; Lauenburgische Verordnungen 1591-1816; Verordnungen von Erhebung/Aufruhr 1848-1852.

Findmittel

Bisher nur analog erschlossen sind die Verordnungen zu Plön, Domkapitel Lübeck, Lauenburg und Erhebung/Aufruhr.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

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