Serie
Bezeichnung
Kieler Güterdistrikt
Deputierter des Kieler Adligen Güterdistrikts
1787-1868
1713 teilte die Ritterschaft die Gebiete der adligen Güter in Distrikte ein. Im Herzogtum Holstein entstanden so der Oldenburger, der Preetzer, der Kieler und der Itzehoer Güterdistrikt. Die Vorsteher der Distrikte stellten die aus der Ritterschaft gewählten Distriktsdeputierten, da sie ursprünglich Privatbevollmächtigte der Ritterschaft im Rahmen der gutsherrlichen Selbstverwaltung waren.
Die Aufgaben des Deputierten lagen in den Bereichen des Militärs, der Kirchen- und Schulangelegenheiten, der Zuständigkeit für die Wege, der polizeilichen Angelegenheiten und der öffentlichen Kommunalverwaltung. Der Deputierte stellte somit das zentrale Organ der Selbstverwaltungsstellen adliger Güter dar. Auch die Bekanntmachung und Veröffentlichung der königlichen Verordnungen, die sie seit 1853 vom Königlichen Kommissar für die adligen Güterdistrikte erhielten, fiel unter seine Zuständigkeit.
Mit der Einführung der preußischen Landkreise am 20. April 1868 wurden die Aufgaben des Distriktsdeputierten an den Landrat übergeben.
Das Landratsamt Rendsburg übergab den Bestand 1911 dem damaligen Staatsarchiv Schleswig.
Journale; Geschäftsgang und Archiv; Beamte; Militär und Politisches; Wege; Polizei; Steuern; Gewerbe und Konzessionen; Arme und Stiftungen; Kirchen und Schule.
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Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 126.1 Nr. 1
Link: https://arcinsys.schleswig-holstein.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1111