H 6
Vollständige Signatur
KStASF, H 6
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
AOK Schleswig-Flensburg
Laufzeit
Laufzeit
1884-1993
Bestandsdaten
Beschreibung
Beschreibung
Die Unterlagen wurden im Rahmen des Projekts der AOK NordWest mit der Dokumentations-
und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger (sv:dok) zur
Archivierung der Überlieferungen der lokalen Ortskrankenkassen in Schleswig-
Holstein an das Kreisarchiv Schleswig-Flensburg abgegeben.
Die Übernahme der archivwürdigen Unterlagen der AOK für den Kreis Schleswig-
Flensburg erfolgte an Sitz der AOK in Schleswig am 23. September 2020. Die
endgültige Bewertung, Bearbeitung und Verzeichnung des Bestands erfolgte
durch die sv:dok in Bochum. Die Klassifikation richtet sich nach dem Dokumentations-
und Registratur-Plan der AOK.
Die älteste Überlieferung befindet sich unter der Ortskrankenkasse der Stadt
Schleswig und umfasst die Niederschriften der Selbstverwaltung von 1884 bis
1934, Satzung/Satzungsnachträge sowie Krankenordnungen von 1905 bis 1930.
Der Teilbestand enthält auch die Jahresberichte von 1927 bis 1938.
Die Überlieferung der Kreiskrankenkasse für den Kreis Schleswig (später kurze
Zeit AOK Schleswig) enthält die Niederschriften der Selbstverwaltung von 1953
bis 1975 sowie die Satzungen/Satzungsänderungen von 1908 bis 1954. Auch die
Niederschriften der Vorgängerkasse in Kappeln sind von 1908 bis 1935 überliefert.
Von der Kreiskrankenkasse für den Landkreis Flensburg sind die Niederschriften
der Selbstverwaltung von 1911 bis 1936 und von 1953 bis 1973 im Bestand.
Die Kreiskrankenkassen für den Kreis Schleswig und den Landkreis Flensburg
wurden 1974 zur AOK für den Kreis Schleswig-Flensburg zusammengeschlossen.
Hier gibt es nur noch die Überlieferung der Selbstverwaltung, die nahezu
vollständig von 1974 bis 1993 vorhanden ist.
Der Bestand umfasst 291 Verzeichnungseinheiten. Die Laufzeit reicht von 1922
bis 1993.
Die Benutzung der Archivalien erfolgt im Rahmen des Archivgesetzes Schleswig-
Holstein und der Benutzungsordnung des den Archivbestand aufnehmenden
Kommunalarchivs in der jeweils gültigen Fassung. Unbenommen davon können
die Niederschriften der Selbstverwaltungsorgane sowie Unterlagen mit Geschäftsgeheimnissen
erst 60 Jahre nach Aktenschluss unter Berücksichtigung
der Verkürzungsmöglichkeit nach § 9 Abs. 6 Archivgesetz Schleswig-Holstein
genutzt werden.
und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger (sv:dok) zur
Archivierung der Überlieferungen der lokalen Ortskrankenkassen in Schleswig-
Holstein an das Kreisarchiv Schleswig-Flensburg abgegeben.
Die Übernahme der archivwürdigen Unterlagen der AOK für den Kreis Schleswig-
Flensburg erfolgte an Sitz der AOK in Schleswig am 23. September 2020. Die
endgültige Bewertung, Bearbeitung und Verzeichnung des Bestands erfolgte
durch die sv:dok in Bochum. Die Klassifikation richtet sich nach dem Dokumentations-
und Registratur-Plan der AOK.
Die älteste Überlieferung befindet sich unter der Ortskrankenkasse der Stadt
Schleswig und umfasst die Niederschriften der Selbstverwaltung von 1884 bis
1934, Satzung/Satzungsnachträge sowie Krankenordnungen von 1905 bis 1930.
Der Teilbestand enthält auch die Jahresberichte von 1927 bis 1938.
Die Überlieferung der Kreiskrankenkasse für den Kreis Schleswig (später kurze
Zeit AOK Schleswig) enthält die Niederschriften der Selbstverwaltung von 1953
bis 1975 sowie die Satzungen/Satzungsänderungen von 1908 bis 1954. Auch die
Niederschriften der Vorgängerkasse in Kappeln sind von 1908 bis 1935 überliefert.
Von der Kreiskrankenkasse für den Landkreis Flensburg sind die Niederschriften
der Selbstverwaltung von 1911 bis 1936 und von 1953 bis 1973 im Bestand.
Die Kreiskrankenkassen für den Kreis Schleswig und den Landkreis Flensburg
wurden 1974 zur AOK für den Kreis Schleswig-Flensburg zusammengeschlossen.
Hier gibt es nur noch die Überlieferung der Selbstverwaltung, die nahezu
vollständig von 1974 bis 1993 vorhanden ist.
Der Bestand umfasst 291 Verzeichnungseinheiten. Die Laufzeit reicht von 1922
bis 1993.
Die Benutzung der Archivalien erfolgt im Rahmen des Archivgesetzes Schleswig-
Holstein und der Benutzungsordnung des den Archivbestand aufnehmenden
Kommunalarchivs in der jeweils gültigen Fassung. Unbenommen davon können
die Niederschriften der Selbstverwaltungsorgane sowie Unterlagen mit Geschäftsgeheimnissen
erst 60 Jahre nach Aktenschluss unter Berücksichtigung
der Verkürzungsmöglichkeit nach § 9 Abs. 6 Archivgesetz Schleswig-Holstein
genutzt werden.