B 2.7
Complete identifier
KStASF, B 2.7
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung Kreis Schleswig
Life span
Life span
1919-1975
Fonds data
Contents
Contents
Bei den hier aufgenommenen Akten der Kreisverwaltung Schleswig handelt es sich nur noch um Teilbestände aus der Überlieferung des Amtes ""Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung"" mit den Teilbereichen Feuerlöschwesen, Kleingarten- und Fischereiaufsicht. Wegen des Fehlens eines Aktenplans wurden die Akten nach dem Vorbild des Aktenplans für die Flensburger Kreisverwaltung in den vorliegenden Bestand integriert.
Die Akten über das Feuerlöschwesen wurden in der Kreisfeuerwehrzentrale zusammengetragen und von dort im Dezember 1993 ins Kreisarchiv gebracht. Die Aktenerschließung und Verzeichnung erfolgte im September 1994 durch Kreisarchivar Matthias Schartl. Auf eine Kassation wurde weitgehend verzichtet. Ein Aktenverzeichnis war nicht mehr vorhanden. Orientierungshilfen gaben auf den Aktendeckeln befindliche Registraturangaben, nach denen eine vorsichtige Zuordnung erfolgte. Da eine saubere Trennung kaum mehr zu durchblicken war, mussten die Kreisakten mit denen beim Kreisfeuerwehrverband geführten Akten vermischt werden.
Die Aktenüberlieferung des Feuerlöschwesens im Kreis Schleswig und des Feuerlöschverbandes Schleswig setzt ca. 1934 ein. Akten vorhergehender Jahre sind, falls noch vorhanden, im Landesarchiv Schleswig-Holstein in der Abteilung 320-Sl zu suchen.
Der Feuerlöschverband Schleswig wurde auf der Grundlage der in der Provinz Schleswig-Holstein geltenden Polizeiverordnungen zum Feuerlöschwesen bereits am 31. Oktober 1892 in Flensburg gegründet und bestand in dieser Form bis in die 1930er Jahre. Am 1. Dezember 1939 wurde durch Zusammenschluss der im Landkreis bestehenden Feuerlöschverbände und der Freiwilligen Feuerwehren entsprechend dem Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 23.11.1938 ein Zweckverband gegründet. Die freiwilligen Feuerwehren verloren ihren Status als ""rechtsfähige Vereine"". Nach 1945 wurde das Feuerlöschwesen neu organisiert. Schon im Mai 1945 erging hierzu eine erste Aufforderung der Militärregierung, doch die alte gesetzliche Grundlage blieb, unter Ausschaltung seiner typischen nationalsozialistischen Bestimmungen, zunächst in Kraft. Am 3. Februar 1948 wurde der Feuerschutz per Gesetz eine Aufgabe der Gemeinden und nach alter Tradition den Freiwilligen Feuerwehren überlassen.
Die Zuständigkeit für die Kleingartenaufsicht bleibt unklar. Aus den auf den Aktendeckeln befindlichen Angaben ergab sich eine Zuständigkeit wohl im Bereich des Amtes für ""Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung"". Richtungsweisend für die hier vorgenommene Zuordnung war letztlich das Aktenverzeichnis der Kreisverwaltung Flensburg-Land. Zugleich wurden nach diesem Muster die zwölf noch vorhandenen Akten der Fischereiaufsicht, beginnend im Jahre 1919, in den Bestand integriert. Für eine Gesamtübersicht empfiehlt sich auch hier eine Nachfrage im Landesarchiv Schleswig-Holstein. Die Akten beider Teilbereiche wurden bei einer Revision der Kellerräume im Kreishaus Schleswig im Sommer 1991 geborgen und ebenfalls im November 1994 verzeichnet.
Die Akten über das Feuerlöschwesen wurden in der Kreisfeuerwehrzentrale zusammengetragen und von dort im Dezember 1993 ins Kreisarchiv gebracht. Die Aktenerschließung und Verzeichnung erfolgte im September 1994 durch Kreisarchivar Matthias Schartl. Auf eine Kassation wurde weitgehend verzichtet. Ein Aktenverzeichnis war nicht mehr vorhanden. Orientierungshilfen gaben auf den Aktendeckeln befindliche Registraturangaben, nach denen eine vorsichtige Zuordnung erfolgte. Da eine saubere Trennung kaum mehr zu durchblicken war, mussten die Kreisakten mit denen beim Kreisfeuerwehrverband geführten Akten vermischt werden.
Die Aktenüberlieferung des Feuerlöschwesens im Kreis Schleswig und des Feuerlöschverbandes Schleswig setzt ca. 1934 ein. Akten vorhergehender Jahre sind, falls noch vorhanden, im Landesarchiv Schleswig-Holstein in der Abteilung 320-Sl zu suchen.
Der Feuerlöschverband Schleswig wurde auf der Grundlage der in der Provinz Schleswig-Holstein geltenden Polizeiverordnungen zum Feuerlöschwesen bereits am 31. Oktober 1892 in Flensburg gegründet und bestand in dieser Form bis in die 1930er Jahre. Am 1. Dezember 1939 wurde durch Zusammenschluss der im Landkreis bestehenden Feuerlöschverbände und der Freiwilligen Feuerwehren entsprechend dem Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 23.11.1938 ein Zweckverband gegründet. Die freiwilligen Feuerwehren verloren ihren Status als ""rechtsfähige Vereine"". Nach 1945 wurde das Feuerlöschwesen neu organisiert. Schon im Mai 1945 erging hierzu eine erste Aufforderung der Militärregierung, doch die alte gesetzliche Grundlage blieb, unter Ausschaltung seiner typischen nationalsozialistischen Bestimmungen, zunächst in Kraft. Am 3. Februar 1948 wurde der Feuerschutz per Gesetz eine Aufgabe der Gemeinden und nach alter Tradition den Freiwilligen Feuerwehren überlassen.
Die Zuständigkeit für die Kleingartenaufsicht bleibt unklar. Aus den auf den Aktendeckeln befindlichen Angaben ergab sich eine Zuständigkeit wohl im Bereich des Amtes für ""Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung"". Richtungsweisend für die hier vorgenommene Zuordnung war letztlich das Aktenverzeichnis der Kreisverwaltung Flensburg-Land. Zugleich wurden nach diesem Muster die zwölf noch vorhandenen Akten der Fischereiaufsicht, beginnend im Jahre 1919, in den Bestand integriert. Für eine Gesamtübersicht empfiehlt sich auch hier eine Nachfrage im Landesarchiv Schleswig-Holstein. Die Akten beider Teilbereiche wurden bei einer Revision der Kellerräume im Kreishaus Schleswig im Sommer 1991 geborgen und ebenfalls im November 1994 verzeichnet.