Abt. 53

Vollständige Signatur

LASH, Abt. 53

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Landesverwaltung für das Herzogtum Schleswig 1849-1851 und Dänischer Regierungskommissar 1850-1851
Laufzeit Laufzeit
(1833-) 1848-1852

Bestandsdaten


Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Als Folge des Waffenstillstands von Berlin wurde am 25. August 1849 für das Herzogtum Schleswig eine preußisch-dänische Landesverwaltung mit Sitz in Flensburg eingerichtet. Sie stand unter der Leitung des dänischen Kammerherrn Friedrich Ferdinand von Tillisch und des preußischen Regierungsvizepräsidenten Botho Heinrich Graf zu Eulenburg. Als Vermittler wurde ihnen der britische Oberst George Lloyd Hodges beigeordnet. Nachdem am 2. Juli 1850 der Berliner Frieden zwischen Preußen und Dänemark geschlossen worden war, wurde die Landesverwaltung aufgelöst. Der dänische König ernannte von Tillisch am 13. Juli 1850 zum außerordentlichen Regierungskommissar für die Zivilverwaltung des Herzogtums Schleswig. Ab dem 5. März 1851 leitete von Tillisch dann auch das nachfolgende Ministerium für das Herzogtum Schleswig.
Bestandsgeschichte Bestandsgeschichte
Das Landesarchiv beherbergt nur einen kleinen Teil der Überlieferung.
Enthält Enthält
Justiz; Polizei; Schule; Zoll; Post; Schifffahrt; Militär; Journale; Protokolle.
Findmittel Findmittel
Gedrucktes Findbuch: Veröffentlichungen des Landesarchivs Schleswig-Holstein Nr. 99: Online open access: https://dx.doi.org/10.15460/HUP.LASH.99.105

Siehe


Korrespondierende Archivalien Korrespondierende Archivalien
Die Akten wurden vielfach durch das Ministerium für das Herzogtum Schleswig weitergeführt (siehe Abt. 79).
Der größere Teil der Überlieferung befindet sich im Reichsarchiv, Lesesaal Kopenhagen (Mikrofilme im Reichsarchiv, Lesesaal Apenrade).

Weitere Angaben (Bestand)


Umfang in lfd. M. Umfang in lfd. M.
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Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 53 Nr. 1