Abt. 1

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KrA RZ, Abt. 1

Fonds


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Regierung Ratzeburg

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History of creator History of creator
Als oberste Behörde im Herzogtum Lauenburg unterstand die Lauenburgische Regierung zunächst als Zentralbehörde den Herzögen des Landes. Später wird die Mittelbehörde den Zentralbehörden in Hannover untergeordnet, ab 1816 denen in Kopenhagen und ab 1865 denen in Berlin. Im Landesrezess von 1702 wird ihr Fortbestand zusammen mit den beiden anderen Kollegien - Hofgericht und Konsitorium - bestätigt. Durch Gesetz vom 7.12.1872 wird die Regierung mit Wirkung vom 1.1.1873 an aufgehoben.

Ihre Aufgaben umfassten bis 1851 die Gerichtssachen in 1. Instanz für Kanzleiansässige und für Amtsangehörige in Strafsachen und die Appelationsinstanz für die herrschaftlichen Niedergerichte. Wenn auch die Zuständigkeit nach 1702 für Kammersachen eingeschränkt wurde, bleibt die Regierung bis 1851 überwiegend Verwaltungs- und Justizbehörde.

Personell setztz sich die Behörde nach 1702 aus dem Landdrost als Präsident und zwei Regierungsräten zusammen.
Custodial history Custodial history
Auf Grund des Gesetzes zur Übertragung des Domanialvermögens auf den Landeskommunalverband vom 7.12.1872 (§ 3 Abs. 4) wurden diesem die diesbezüglichen Akten überlassen.

So verfügt das Kreisarchiv heute über einen 1012 Aktenbände umfassenden Bestand, überwiegend aus dem 17. bis 19. Jahrhundert, dessen Inhalt sich vor allem auf Domänen-, Wege- und Forstsachen bezieht.

Der übrige und größte Teil des Bestandes wird im Landesarchiv in Schleswig verwahrt.

Der Bestand wurde von Brigitte Mirow verzeichnet und von Regina Beck geschrieben.
Includes Includes
Landes- und Hoheitssachen; Verfassung und Landesvertretung; Justiz; Polizei; Militär; Landwesen; Domänen; Gemeinden; Vermögens-, Kassen- und Steuerwesen; Zoll; Handel, Gewerbe, Handwerk; Verkehr; Post; Kirchen- und Schulsachen; Stiftungen, Sammlungen; Fürsorge; Medizinalia; Jagd; Statistik

Information / Notes


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Das Archivgut bitte folgendermaßen zitieren:
KrA RZ Abt. 1 Nr. 1