Abt. 851

Vollständige Signatur

LASH, Abt. 851

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Landesjugendamt
Laufzeit Laufzeit
1925-1999

Bestandsdaten


Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Die staatlichen Aufgaben im Bereich der Jugendwohlfahrt wurden erstmals 1922 im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz geregelt, das den preußischen Provinzialverbänden die Wahrnehmung der Jugendwohlfahrt übertrug. Hierzu gehörte insbesondere die Unterbringung von Fürsorgezöglingen. Mit der Gründung des Landes Schleswig-Holstein wurden die öffentliche Erziehungshilfe in Form der Fürsorgeerziehung, die Freiwillige Erziehungshilfe, das Adoptionswesen, die Förderung der außerschulischen Jugendbildung und der Jugendschutz von dem neu geschaffenen Landesjugendamt ausgeübt. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz von 1991 führte zur Verlagerung der öffentlichen Erziehungshilfe vom Land auf die Kommunen. Das Landesjugendamt verlor 1993 seinen Status als Landesoberbehörde und wurde in das Ministerium für Arbeit, Soziales, Jugend und Gesundheit integriert. Von hier wechselte es im Jahr 2000 in das Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und Familie. Im Jahr 2005 wurde es in das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren eingegliedert.
Bestandsgeschichte Bestandsgeschichte
Die Überlieferung des Landesjugendamtes wurde zum überwiegenden Teil in den Jahren zwischen 1994 und 2009 ins Landesarchiv übernommen. Dabei waren auch in größerem Umfang Akten aus der Zeit vor 1945 erhalten.

Siehe


Korrespondierende Archivalien Korrespondierende Archivalien
Die Überlieferung des 1951 neu errichteten Landesfürsorgeheims in Glückstadt, das in der dort bereits 1874 gegründeten Korrektionsanstalt untergebracht wurde, befindet sich in Abt. 372 (siehe Bestandsgruppe "Preußische Verwaltung"), die Überlieferung der übrigen nach 1946 errichteten schleswig-holsteinischen Landesfürsorgeheime in Abt. 852.
Zugehörige Karten befinden sich in Abt. 402 A 131 (siehe Bestandsgruppe "Karten und Bilder").

Weitere Angaben (Bestand)


Umfang in lfd. M. Umfang in lfd. M.
125