Abt. 694

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LASH, Abt. 694

Fonds


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Title Title
Amt für das Eichwesen
Life span Life span
1863-1989

Fonds data


History of creator History of creator
Eine staatliche Eichaufsicht gab es im Herzogtum Holstein seit 1859, im Herzogtum Schleswig seit 1860. In diesem Jahr erließ der dänische König Friedrich VII. ein Gesetz, mit dem in den Herzogtümern Schleswig und Holstein das metrische System eingeführt wurde. Gleichzeitig wurde die Einrichtung eines Haupteichamtes in Kiel angeordnet. Dieses sollte die bereits bestehenden und noch zu errichtenden kommunalen Eichämter beaufsichtigen. Seit 1871 unterlag das Eichwesen der deutschen Gesetzgebung. Das Nebeneinander von staatlichen und kommunalen Eichbehörden wurde 1912 mit der generellen Verstaatlichung des Eichwesens beendet.
Seit 1949 liegt die Gesetzgebungskompetenz in Fragen des Messwesens beim Bund, während die Ausführung der gesetzlichen Vorschriften Aufgabe der Länder ist. Bis zum Jahr 2003 gehörte die Landeseichverwaltung zum Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums. Sie bestand aus dem Amt für das Eichwesen in Kiel als Aufsichtsbehörde und den Eichämtern Elmshorn, Flensburg, Kiel und Lübeck.
Mit dem Staatsvertrag vom 27. August 2003 zwischen den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein gelang es erstmals, die Aufgaben des gesetzlichen Eich- und Messwesens in einer rechtsfähigen, länderübergreifenden Anstalt des öffentlichen Rechts zusammenzuführen. Am 1. Januar 2004 nahm somit die neu gegründete Eichdirektion Nord die Arbeit auf.

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