Abt. 34
Complete identifier
LASH, Abt. 34
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Deichinspektionen
Life span
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1730-1945
Fonds data
History of creator
History of creator
Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts wurden die Deichangelegenheiten in den Herzogtümern Schleswig und Holstein größtenteils durch Gemeindebeschlüsse reguliert und daher als Kommunalsache betrachtet. Das änderte sich maßgeblich im Jahr 1800, als durch Patent vom 29. Januar der Staat selbst das Aufsichtsrecht über die Deiche in Anspruch nahm. Als Aufsichtsbeamte wurden – unter Oberaufsicht der Rentekammer – Deichinspektoren eingesetzt, für deren Amtsführung am 13. Mai eine Instruktion erlassen wurde. Zusammen mit der Verfügung des "Allgemeinen Deichreglements für die sämmtlichen Marschcommunen, adelichen Marschgüter, und octroyirten Koege in den Herzogthümern Schleswig und Holstein" vom 6. April 1803 gelang so erstmals "der entscheidende Durchbruch in Richtung auf eine zeitgemäße Deichverfassung" (Kühn: Die Anfänge des Deichbaus, 92-93). In dessen Folge ergingen Ausführungsanordnungen für die drei Deichbande im Herzogtum Schleswig bereits 1805, während sie für die holsteinischen Deichbande erst 1842 erlassen wurden.
Eine "Instruction für den Oberdeichinspector" vom 16. Juni 1827 regelte zunächst, dass der Oberdeichinspektor vor allem die "generelle Aufsicht über das ganze Deichwesen und die dazugehörigen Wasserlösungsanstalten in den Herzogtümern Schleswig und Holstein zu führen" hat. Was bereits 1837 wieder hinfällig war, als von der Rentekammer – nach königlicher Resolution vom 14. Dezember – am 28. Dezember das "Patent, betr. die anderweitige Verwaltung der bisher dem Oberdeichinspector übertragenen Geschäfte" mit Wirkung zum 1. Januar 1838 erlassen wurde, wonach der Oberdeichinspektor "in Gnaden entlassen" war und der Posten "bis weiter" unbesetzt bleiben sollte. Gleichzeitig wurden die Deichinspektoren unmittelbar der Schleswig-Holsteinischen Regierung unterstellt und hatten ab demselben Zeitpunkt zukünftig die Dienstgeschäfte zu führen.
Mit den Umgestaltungen der Verwaltung infolge der Schleswig-Holsteinischen Erhebung kam das Deichwesen 1849 zum Ministerium des Inneren, nach dem Scheitern der Erhebung 1852 an die beiden Ministerien für das Herzogtum Schleswig beziehungsweise für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg.
Nach dem Ende der weiteren Auseinandersetzungen um die Herzogtümer in den 1860er-Jahren wurden diese am 22. September 1867 durch die "Verordnung betreffend die Landgemeinde-Verfassung im Gebiete der Herzogthümer Schleswig und Holstein" miteinander zu einer preußischen Provinz verbunden. "Paragraf 5 dieser Verordnung bestimmte ausdrücklich, dass an den für das Deichwesen gebildeten Kommuneverbänden nichts geändert werden sollte. Der damit zum Ausdruck gekommene Grundsatz, das alte Gewohnheitsrecht im Deich- und Sielwesen der Marschen Schleswig-Holsteins unangetastet zu lassen, wurde auch in der nachfolgenden Gesetzgebung aufrechterhalten." (Historischer Küstenschutz, 193).
Am 1. Mai 1870 kam es allerdings zu einer Neugliederung der gesamten staatlichen Bauverwaltung, bei der die Posten der vier schleswig-holsteinischen Deich- und Wasserbaukondukteure aufgelöst wurden (siehe Geschichte des Bestandsbildners von Abt. 333); darüber hinaus erging am 11. April 1872 das "Gesetz betreffend die Ausdehnung des [preußischen] Gesetzes vom 28. Januar 1848 über das Deichwesen auf die Provinzen Schleswig-Holstein und Hannover". Schließlich fand 1898 mit dem "Allerhöchsten Erlass vom 8. August zur Abänderung des Regulativs für den dritten Holsteinischen Deichband vom 8. September 1842" das letzte Relikt der vorpreußischen Zeit ein Ende.
Custodial history
Custodial history
Eine erste kleine Abgabe erfolgte am 28. November 1921 durch das Wasserbauamt Plön. Am 22. Juli und 31. August 1922 trennte sich das Wasserbauamt Glückstadt von zwei deutlich umfangreicheren Aktenmengen.
Später wurden dem Bestand zwei Akten unbekannter Herkunft zugefügt, eine davon 1975. 2019 wurden im Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz zufällig zwei Akten aus der Zeit der Deichinspektorate entdeckt und abgegeben.
Includes
Includes
Deichsachen; Wasserregulierung; Entwässerung; Archivregister des früheren Oberdeichinspektorats.
Literature
Literature
Chronologische Sammlung der im Jahre 1937 ergangenen Gesetze, Verordnungen und Verfügungen für die Herzogthümer Schleswig-Holstein.
Das Deichwesen in der Provinz Schleswig-Holstein. Deichgesetzliche Bestimmungen, Gesetze mit räumlich beschränkter Gültigkeit und deichrechtliche Verwaltungs-Anordnungen. Zusammengestellt von Oberdeichgraf H[einrich] Schröder, Klein-Wisch bei Krempe. Itzehoe [1906].
Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945. Reihe A: Preußen. Hrsg. von Walther Hubatsch. Band 9: Schleswig-Holstein. Bearb. unter Mitwirkung anderer von Klaus Friedland und Kurt Jürgensen. Marburg/Lahn 1977.
Historischer Küstenschutz. Deichbau, Inselschutz und Binnenentwässerung von Nord- und Ostsee. Bearb. von Johann Kramer und Hans Rohde. Stuttgart 1992.
Königlich Dänischer Hof- und Staatskalender, 1818.
Kühn, Hans Joachim: Die Anfänge des Deichbaus in Schleswig-Holstein. Heide 1992.
Findbuch des Bestandes Abt. 333, Hoch- und Wasserbauämter: Vorwort von Jörg Rathjen.
See
Corresponding archival items
Corresponding archival items
Die Akten der Deich- und Wasserbaukondukteure sind zum Teil von den preußischen Wasserbauämtern fortgeführt worden (siehe Abt. 333, Bestandsgruppe "Preußische Verwaltung").
Zugehörige Karten befinden sich in Abt. 402 A 7 (siehe Bestandsgruppe "Karten und Bilder").
Einschlägige Informationen über die Deichinspektorate finden sich in den Akten Abt. 11 Nr. 2036 und Abt. 80 Nr. 2707.
Further information (fonds)
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Information / Notes
Additional information
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Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 34 Nr. 1