Abt. 601
Vollständige Signatur
LASH, Abt. 601
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Laufzeit
Laufzeit
1947-1999
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist das gesetzgebende Organ des Landes Schleswig-Holstein. Seine Aufgaben werden durch Artikel 16 der Landesverfassung geregelt. Der erste von der britischen Militärregierung ernannte Provinziallandtag, der sich ab Mai 1946 Landtag nannte, tagte nach dem Zweiten Weltkrieg im Februar 1946 im Neuen Stadttheater in Kiel. Nach den ersten Gemeinde- und Kreiswahlen im September und Oktober wurde von der britischen Militärregierung im Dezember 1946 ein zweiter Landtag ernannt, der die Kommunalwahlergebnisse widerspiegelte. Am 20. April 1947 wurde der erste Landtag gewählt, der symbolträchtig genau zwei Jahre nach der Kapitulation am 8. Mai 1947 zusammentrat. Sitz des Landtages ist seit Mai 1950 das Landeshaus Kiel. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) ist als Partei der dänischen Minderheit seit den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird seit 2000 für fünf Jahre gewählt. Die Landtagsverwaltung ist unter der Leitung der Landtagspräsidentin beziehungsweise des Landtagspräsidenten als Oberste Landesbehörde von der Regierung unabhängig und organisatorisch vollständig getrennt.
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
Umfang in lfd. M.
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