Abt. 313

Vollständige Signatur

LASH, Abt. 313

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Fischereibehörden
Laufzeit Laufzeit
1852-1993

Bestandsdaten


Beschreibung Beschreibung
Da die Fischereiverwaltung des Landes Schleswig-Holstein seit 1998 nicht mehr eigenständig ist, liegt ein weitestgehend abgeschlossener Bestand vor. Im Zweiten Weltkrieg wurde das Fischereiamt in Kiel ausgebombt, daher ist mit Aktenverlusten zu rechnen. Neben den Akten der Oberfischmeisterämter und Fischereiämter umfasst der Bestand auch Akten der ihnen untergeordneten Fischmeister sowie Akten der Fischereipolizei. Den Überlieferungsschwerpunkt bilden Fischereiberichte sowie Akten der Fischereiaufsicht und der Darlehensvergabe an Fischer.
Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Schon vor dem Erlass des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874 hatte sich der preußische Staat für die Ausübung der Fischereiaufsicht besonders geschulter Beamter bedient. Das Amt des Oberfischmeisters wurde begründet mit Paragraf 46 des preußischen Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874, das die Fischereiaufsicht einem Oberfischmeister und zunächst drei Fischmeistern unterstellte. Neben diesem Gesetz legten vor allem die Ausführungsverordnungen zum Fischereigesetz vom 2. November 1877, das Gesetz zur Abänderung des Fischereigesetzes vom 30. April 1880 sowie die Ausführungsverordnung des Fischereigesetzes in der Provinz Schleswig-Holstein vom 8. August 1887 die Grundlagen für die Arbeit des Oberfischmeisters. Zu den Aufgaben des Oberfischmeisters gehörten vor allem die Überwachung der eingesetzten Fischereifanggeräte, die Einhaltung der Mindestmaß-Regelungen und der Schonzeiten.
Seit dem 1. November 1876 hatte der Oberfischmeister in der Provinz Schleswig-Holstein seinen Amtssitz in Schleswig und ab 1894 in Kiel. Bis 1888 hatte dieser Oberfischmeister die alleinige Aufsicht über die schleswig-holsteinische Fischerei. 1888 wurde mit Sitz zunächst in Geestemünde, ab 1892 dann in Altona, ein weiterer Oberfischmeister angestellt, der für die Nordseeküste Schleswig-Holsteins einschließlich der Fischereiangelegenheiten der Provinz Hannover zuständig war. Den Oberfischmeistern waren Fischmeister untergestellt, die in kleineren Aufsichtsbezirken die Fischereiaufsicht wahrnahmen. Neben diesen gab es noch nebenamtlich bestellte Fischereiaufseher, und in den Binnengewässern wurde der Oberfischmeister von den Ortspolizeibehörden unterstützt.
Zunächst gab es in der Provinz Schleswig-Holstein drei Fischmeister, die ihre Sitze in Flensburg (Aufsicht über die Kreise Hadersleben, Apenrade, Flensburg, Sonderburg, Tondern, Husum, Schleswig), Eckernförde bzw. ab 1880 Kiel (Aufsicht über die Kreise Eckernförde, Eiderstedt, Kiel, Rendsburg, Oldenburg, Plön, Norderdithmarschen und die Landschaft Stapelholm mit Friedrichstadt) und in Blankenese bzw. ab 1880 Altona (Aufsicht über die Kreise Altona, Pinneberg, Steinburg, Süderdithmarschen, Stormarn, Lauenburg, Segeberg sowie die Küstenfischerei der ganzen Westküste) hatten. Ab 1885 änderten sich die Einsatzgebiete und Dienstorte der Fischmeister dahingehend, dass der Fischmeister in Kiel für die Küstenfischerei der Ostsee zuständig wurde, der Fischmeister in Altona von einem neuen Fischmeister in Harburg bei der Beaufsichtigung der Küstenfischerei der Westküste und der Elbfischerei unterstützt wurde und ein weiterer Fischmeister mit Dienstsitz in Alt-Mühlendorf/Nortorf und Zuständigkeit für die Binnenfischerei hinzukam.
Mit dem neuen Fischereigesetz für den preußischen Staat vom 11. Mai 1916 wurde eine Neuregelung des gesamten Fischereirechts geschaffen, die die Kontroll- und Einflussnahmemöglichkeiten der Fischereibehörden auf die Fischereiausübung erweiterte, die Durchführung von Fischereistrafsachen ermöglichte und die Aufsicht über die Binnengewässer neu regelte. Zu einfacheren Überwachung der Fischerei wurden Fischereischeine eingeführt, die von den Fischereibehörden erteilt und entzogen wurden. Bis 1940 verfügte Schleswig-Holstein über drei Fischereibezirke an der Ostseeküste (Heiligenhafen, Kiel, Langballigholz) und drei an der Westküste (Altona, Glückstadt, Büsum).
Mittels Ministerialerlass vom August 1940 wurden die Oberfischmeisterämter rückwirkend zum 1. April 1940 in Fischereiämter und die Oberfischmeister in Regierungsfischereiräte umbenannt. Das Fischereigesetz wurde dadurch nicht beeinflusst.
Ab 1940 gab es in Schleswig-Holstein zwei Fischereiämter für die Küstengewässer: Das Fischereiamt für die Küstengewässer der Nordsee in Hamburg-Altona und das Fischereiamt Ostsee in Kiel. Für die Fischereiverwaltung der schleswig-holsteinischen Binnengewässer war zunächst ein eigenes Fischereiamt für die Binnengewässer in Kiel (Schleswig) zuständig, bis 1949 der Referent für Binnen- und Küstenfischerei beim Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein alle Aufgaben der Fischereiverwaltung der Binnengewässer übernahm. 1957 gingen diese Aufgaben dann auf das Fischereiamt der Landes Schleswig-Holstein in Kiel über. Dieses war seit 1956 ebenso für die Nordsee zuständig, da das Fischereiamt für die Küstengewässer der Nordsee in Hamburg-Altona aufgelöst worden war.
Den Fischereiämtern unterstanden die Fischmeisterämter in Altona, Büsum, Glückstadt (Brunsbüttelkoog), Heiligenhafen, Helgoland, Husum (Hörnum), Kappeln (Schleswig), Kiel, Langballigholz und Travemünde. 1963 wurden die Fischmeisterämter in das Fischereiamt eingegliedert und hießen fortan Außenstellen des Fischereiamtes.
Die Aufgaben der Fischereiämter umfassten die Fischereiaufsicht (Schonvorschriften, Quotenüberwachung, Nutzungserlaubnisse, Registrierung, Kontrollen und Statistik), die Förderung (Lebensmittel für die Fischer, Brennstoff für die Kutter, Darlehen, Zuschüsse, Zinsverbilligung und Anpassungshilfen), Beratung der Fischer und Behörden sowie die Schadensvermeidung und -regulierung.
Als 1996 das Landesfischereigesetz in Kraft trat, das das preußische Fischereigesetz von 1916 ablöste, wurde das Fischereiamt in Landesamt für Fischerei umbenannt. 1998 löste die Landesregierung die Behörde auf, und die Abteilung Fischerei im Amt für ländliche Räume in Kiel übernahm die Aufgaben und Zuständigkeiten.
Bestandsgeschichte Bestandsgeschichte
Der Bestand setzt sich aus schon lange im Landesarchiv befindlichen Akten des Oberfischmeisters sowie aus Unterlagen, die nach und nach in den Jahren 1994 bis 2009 vom Fischereiamt des Landes Schleswig-Holstein übernommen wurden, zusammen.
Enthält Enthält
Generalia; Berichte des Oberfischmeisters; Berichte der Fischmeister; See- und Binnenfischerei.
Literatur Literatur
25 Jahre Fischereiamt des Landes Schleswig-Holstein. 1956-1981. In: Das Fischerblatt 29 (1981), 71-72.
Peter Anders: Deutsches Fischereirecht. Erläuterungen der zur Zeit im Bundesgebiet geltenden wichtigsten fischereirechtlichen Bestimmungen. 5. Aufl. Lübeck 1966.
Wolfram Claviez: Seemänisches Wörterbuch. Bielefeld/Berlin 1973.
Das Fischereiamt – Partner der Fischerei. Hrsg. vom Fischereiamt des Landes Schleswig-Holstein. Kiel [ca. 1992].
Das Preußische Fischereirecht. Sammlung der auf dem Gebiet des Fischereirechts in Preußen geltenden gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften. Bearbeitet im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Berlin 1919.
Otto Kähler: Das Schleswig-Holsteinische Landesrecht. Eine Darstellung des in Schleswig, Holstein und Lauenburg noch geltenden Sonderrechts. 2. Aufl. Glückstadt 1923.
Erwin Schütt: Geschichte des Fischereirechts und der Fischerei im deutschen Ostseeraum 1871-1985. 2. Aufl. Rostock 2004.

Siehe


Korrespondierende Archivalien Korrespondierende Archivalien
Akten von Fischereibehörden befinden sich auch in Abt. 309, Abt. 301 sowie in Abt. 721 (siehe Bestandsgruppe "Landesverwaltung").

Weitere Angaben (Bestand)


Umfang in lfd. M. Umfang in lfd. M.
27

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 313 Nr. 1