Entnazifizierungsverfahren
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Entnazifizierungsverfahren
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Die Entnazifizierungsverfahren sind nach Geschäftszeichennummern durchlaufend geordnet. Der Zugang zu den einzelnen Verfahren ist über die alphabetisch geordnete Karteien möglich (siehe oben die Nr. 84 - 101). Auf den Karteikarten ist die Geschäftszeichennummer notiert. Bei den aufgeführten Verweisen handelt es sich vor allem um ausgegliderte Verfahren, die vor dem Hauptausschuss des Landes Schleswig-Holstein verhandelt wurden und die unter der angegebenen Signatur direkt bestellt werden können.