Nr. 7120

Vollständige Signatur

LASH, Abt. 401, Nr. 7120

Verzeichnung


Identifikation


Titel Titel
Königliche Verordnung 1841 März 16: Schleswig-Holsteinische Regierung auf Schloss Gottorf. Ein Regiment oder Korps unter dem Oberbefehl vom Generalkommando in Jütland und Fünen oder dem im Herzogtum Schleswig und Herzogtum Holstein soll Beurlaubten und Distriktspferd in diesem Frühjahr nicht einberufen (Armee, Militär, Urlaub, Pferd)
Laufzeit Laufzeit
1841.03.16

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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