Nr. 38

Vollständige Signatur

LASH, Urk.-Abt. 101, Nr. 38

Verzeichnung


Identifikation


Titel Titel
Herzog Friedrich IV. Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf verordnet, dass alle Exekutionen dem Landvogt obliegen sollen, die kleineren Pfändungen sollen dagegen von den Kirchspielvögten ausgeführt werden.
Laufzeit Laufzeit
1696
Enthält Enthält
Ausfertigung, Papier, mit der eigenhändigen Unterschrift und dem aufgedrückten Siegel des Herzogs (defekt)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
1696 März 13 Schloss Gottorf

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen