Nr. 38
Vollständige Signatur
LASH, Urk.-Abt. 101, Nr. 38
Verzeichnung
Identifikation
Titel
Titel
Herzog Friedrich IV. Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf verordnet, dass alle Exekutionen dem Landvogt obliegen sollen, die kleineren Pfändungen sollen dagegen von den Kirchspielvögten ausgeführt werden.
Laufzeit
Laufzeit
1696
Enthält
Enthält
Ausfertigung, Papier, mit der eigenhändigen Unterschrift und dem aufgedrückten Siegel des Herzogs (defekt)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
1696 März 13 Schloss Gottorf
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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