Nr. 415

Vollständige Signatur

LASH, Urk.-Abt. 3, Nr. 415

Verzeichnung


Identifikation


Titel Titel
Graf Ernst von Holstein-Pinneberg verschreibt seiner Gemahlin Hedwig geb. von Hessen-Kassel unter Berufung auf den 1571 Mai 31 zwischen seinen Vater Graf Otto IV. von Holstein-Pinneberg und dessen Bruder Graf Jobst II. von Holstein-Pinneberg-Gemen geschlossenen Möllenbecker Vertrag, als Wittum im Falle seines Todes alle seine Kleinodien, Silbergeschirr, bar und angelegte Gelder und übrige Fahrhabe sowie auf Lebenszeit den Genuss der Grafschaft Holstein-Pinneberg mit den Ämtern Pinneberg, Barmstedt, Hatzburg und Herzhorn, mit allen zugehörigen Flecken, Dörfern, Höfen, Vorwerken, Mühlen, höheren und niederen Gericht, Bede und Schatzungen, geistlichen und weltlichen Lehen, höherer und niederer Obrigkeit, auf den Rechten an der Stadt Hamburg und an der Erbe. Die aus den vier Ämtern verschriebenen Zinsen, Kanzleibesoldungen, Speyrischen Kammergerichtsunterhaltungsgelder sollen dann aus der Grafschaft Schauenburg abgetragen werden. Die seinen Erben geleistete Erbhuldigung tritt erst nach ihrem Tod in Kraft. Wenn seine Erben das Wittum nicht halten, erhält seine Gemahlin freie Gewalt, ihr Wittum zu vererben, wem sie will. Entstehen ihr Kosten aus der Nichthaltung, soll sie sich aus den Ämtern Rodenberg und Hagenburg bezahlt machen, die ihr die Landgrafen von Hessen-Kassel als Lehnherrn dann zur Nutzung übertragen sollen. Für den Fall der Nichthaltung bestätigt er ihr die frühern Verschreibung auf 150000 Rheinische Gulden aus den Ämtern Bückeburg, Egestorf, Obernkirchen und den Dörfern des Amtes Stadthagen. bei Haltung des Wittums wird sie kassiert. Zur Ausführung des Wittums werden eingesetzt die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg-Celle, die Landgrafen von Hessen-Kassel, Graf Simon VII. zur Lippe, Graf Enno III. von Ostfriesland und Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg, die die Haltung des Wittums besiegeln sollen. Fortsetzung unter "Enthält
Laufzeit Laufzeit
1602
Enthält Enthält
Im Falle der Beeinträchtigung durch seine Erben darf seine Gemahlin den regierenden König von Dänemark und den regierenden Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf als Schirmherrn für sich und die Grafschaft Holstein-Pinneberg anrufen. Das Wittum soll durch den Kaiser bestätigt und seine Ausführung den genannten Exekutoren bei Strafe von ihm anbefohlen werden. Der Schauenburgischen Ritter- und Landschaft wird befohlen, das Wittum zu halten und keinen von seinen Erben zum regierenden Herrn zu wählen, ehe er es bestätigt hat.

d.d. auf unserm Hauß Stadthagen den siebenden Monats tagk Januarii, im Jahr Christi unses erlosers und selichmachers sechshundert und zwey. Unterschrift.

Nachtrag März 7: Prälaten, Ritter- und Landschaft der Grafschaft Schauenburg geben auf Ersuchen ihren Konsens zu vorstehendem Wittum, besonders weil dadurch die Grafschaft Holstein-Pinneberg den künftigen regierenden Grafenvon Holstein-Pinneberg erhalten wird, falls Graf Ernst ohne Erben stirbt und sich jemand der Grafschaft Holstein anmaßen sollte, wie es nach Graf Adolfs XIII. Tod geschehen ist. Das Wittum soll späteren Gräfinnen nicht zur Konsequenz dienen, die frühere bei der Eheabredung getroffene Verschreibung für Gräfin Hedwig hiermit kassiert sein, die Grafschaft Holstein-Pinneberg nach ihrem Tod an die Grafschaft Schauenburg zurückfallen.

d.d. uf S.H. Hauß Stadthagen, den siebenden Monatstagk Martii in sechßzehenhundert und zweiten Jahre.
Ausfertigung, Pergamentheft, 34 x 26 cm, 6 Blätter an der rotgoldenen Schnur, kein Siegel erhalten, Hochdeutsch. jüngere Abschrift.
Unterschriften: Hermann Wedenthoff, pater prior, Thomas von Zerschen, Hilmar von Münchhausen, Hans von Ditfurth, Joachim Post, Klaus von Münchhausen, Othran von Landsberg, Jobst von Mengersen, Joachim von Bardeleben, Melchior von Kampen, Ludolf von Münchhausen, Johann Post, Johann von Bardeleben, Klaus vom Haus. B. Ludolf Peilemann, B. Asmus Krite, B. Kurt Pullenbach.
Rückvermerk: Fürst Ernsten Leibgedings Vorschreibung vor seine gemahlin mit 18 insiegeln, datiert Stadthagen den 7. Martii 1602.
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Gem. Archiv Cap. XXVII Nr. 21 b

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
1602 Januar 7 und März 7 Stadthagen

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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