Nr. 427
Vollständige Signatur
LASH, Urk.-Abt. 7, Nr. 427
Verzeichnung
Identifikation
Titel
Titel
Im Jahre 1601, Montags nach Galli, wahr der neuntzehende Monatstagh Octobris, lässt Christine von Schleswig-Holstein-Gottorf durch ihren Hofmeister Otto von Bestenborstel den Landgerichtsnotar Rudolf Faust, nachdem zwischen ihr und Peter Rantzau bzw. dessen Vorfahren Grenzstreitigkeiten über das zu ihrem Leibgeding und Kloster Bordesholm gehörige Dorf Groß-Schierensee, besonders eines nach Peter Rantzaus Hof Klein-Schierensee zu gelegenen Anteils Hölzung wegen, entstanden sind, die Aussagen folgender durch den Amtschreiber zu Bordesholm, Johann Foppe, vorgeführter Leute aufnehmen: 1) Andreas von Leuneburg, Hausvogt zu Bordesholm, 70 Jahre, sagt aus: a) Als er 1576 durch Herzog Johann den Älteren von Schleswig-Holstein-Hadersleben zum Hausvogt bestellt worden sei, habe er die Grenze zwischen Groß- und Klein-Schierensee bis auf den letzten Merkstein sich von einem alten Mann aus Groß-Schierensee, namens Hans Stange, zeigen lassen, so wie sie noch jetzt unstreitig verlaufe und wie sie ursprünglich zwischen Gosche Rantzau und, seiner Erinnerung nach, dem Propst von Bordesholm festgelegt worden sei. Nach Stanges Erzählung habe damals Hans Gnutzman, Gosche Rantzaus Untertan, die Grenze abgeschritten bis dort, wo jetzt der Stein stehe, sei aber auf die Frage seines Vetters Klaus Gnutzman, klösterlicher Untertan, ob er sein Seelenheil gefährden wolle, nicht weitergegangen. b) Auf Befehl Herzog Adolfs von Schleswig-Holstein-Gottorf sei auf dem streitigen Orte ein starker Eichbaum, den die Mönche früher einmal zu einem Wald- oder Fischerschiff hätten haben wollen, für ein Siel in Stapelholm, ohne Hinderung durch Peter Rantzau, gefällt und abgefahren worden. c) Als Peter Rantzau seinerseits einmal einen Baum auf dem streitigen Ort an seinem Wischhagen habe fällen lassen, habe er, der Hausvogt, diesen nach dem Kloster abfahren lassen. d) Peter Rantzaus Schweine seien zur Mastzeit auf dem streitigen Ort stets gepfändet worden. Fortsetzung unter "Enthält"
Laufzeit
Laufzeit
1601
Enthält
Enthält
2) Hans Stange, Einwohner zu Groß-Schierensee, sagt am 28. Dezember an Ort und Stelle zwischen Groß- und Klein-Schierensee aus: Sein Alter wisse er nicht, doch sei er zur Zeit der Lübschen Fehde schon fähig gewesen, Pflug und Wagen zu treiben. Vor dem Dithmarscher Kriege, da Christoph Rantzau zu Bülk Amtmann zu Rendsburg und Verbitter des Klosters Bordesholm gewesen sei, hätten sich Christoph Rantzau und der Klosterpropst einerseits und Gosche und Peter Rantzau, Vater und Sohn, andererseits, bei dem kleinen Damm, zwischen dem breiten und Rugen Teich gelegen, versammelt. Nachdem Hans Gnutzmann seinen Grenzgang angetreten habe und von genanntem Ort den Anfang genommen und nach der linken Seite einen alten Weg in die Holzung habe nehmen und also einen Anteil Holzes des Klosters abgehen wollen, sei er auf die Anrede von Klaus Gnutzmann stehen geblieben. Darauf habe Klaus Gnutzmann den Grenzgang fortgesetzt und sei die Scheide unter dem Holz längst hin, da hernach Peter Rantzau den Graben aufwerfen und den Hagen ziehen lassen, bis zu dem unstreitigen Scheidestein gegangen und habe dabei erklärt, das so weit die Trossen vom Brunnen auf die Erde fielen, das Gebiet dem Kloster gehöre. Darauf habe Christoph Rantzau einen Brief aus dem Busen gezogen und verlesen, nach dem die Grenze zwischen Groß- und Klein-Schierensee folgendermaßen verlaufe: von der hohen Leichtneß Thäll bis auf die Umbucht, von da über den Hartzkenberg, auf den Hartzkenstein, bis in die Hartzkenbeke, längst dem Hartzkenbeke Thäll, in die Ausbrüche, längst der Ausbrüche Thäll bis in den großen Schierensee, und gesagt, das sei die rechte Scheide. Das alles sei Peter Rantzau sowohl bekannt wie ihm, dem Zeugen. 3) Markus Kruse, 60 Jahre, 30 Jahre in Groß-Schierensee ansässig, sagt aus: a) Er habe allzeit seine Köhlerstelle in dem streitigen Ort gehabt, ebenso wie der jetzt in Suchsdorf wohnende alte Markus Rieper - die 2 Köhlerstellen werden dem Notar und den Zeugen zwischen dem angezogenen alten Wege und Peter Rantzaus Wischhagen gezeigt. b) Der Zeuge bekundet ebenso wie die beiden vorigen und andere Groß-Schierensee'er Eingesessene dasselbe wie unter 1c) und d).
Zeugen: Bartholomaeus Dammen, Syndikus des Rats der Stadt Kiel und Georg Jagenteuffel.
Zeugen: Bartholomaeus Dammen, Syndikus des Rats der Stadt Kiel und Georg Jagenteuffel.
Ausfertigung, Pergament, hochdeutsch, Unterschrift und Signet des Landgerichtsnotars Rudolf Faust
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
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01 Oktober 19 und Dezember 28
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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