Nr. 28
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LASH, Urk.-Abt. 7, Nr. 28
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Johann III.,König von Schweden, bestätigt den zwischen seinem Bruder, Herzog Karl von Södermanland einerseits und der Herzoginwitwe Christine von Schleswig-Holstein-Gottorf und dem Herzog Johann Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf, Erzbischof von Bremen, Bischof von Lübeck, für ihre Tochter und Schwester Christine von Schleswig-Holstein-Gottorf andererseits geschlossenen Heiratsvertrag, wie folgt: 1) Das Leibgeding besteht aus Schloss und Amt Gripsholm, dem Flecken Strängnäs, dem Haus Tynnelsø, dem Hof Räfsnäs, samt dazugehörigen Herrschaften und Ämtern Åker, Silbo und Daga, mit noch zweien Kirchspielen aus der Herrschaft Ögnebo, nämlich Undern und Obern Enhörna, samt andern Dörfern in Uppland und Västmanland, so dass Christine im Witwenstand jährlich 11659 Reichstaler hat, worin die 2000 Taler Heiratsgeld und die 759 Taler Morgengabe inbegriffen sind. 2) Bei Wiederverheiratung oder Fortgang aus Schweden soll Christinen gegen Abtretung des Wittums eine Ablösung von 47599 Reichstalern Heiratsgeld-, Widerlags- und Morgengabs-Kapital gegeben werden. 3) Einzelbestimmungen über Heirats- und Widerlagsgeld und die Morgengabs-Rente bei Wiederverheiratung oder Kinderlosigkeit. 4) Das Morgengabs-Kapital darf zu Lebzeiten Karls nicht abgefordert werden, und Christine darf nicht anderweitig darüber verfügen. Nach Karls Tode kann die Rente mit 7599 Reichstalern abgelöst werden. 5) Einzelbestimmungen über Vorrat usw. bei Antritt des Wittums. 6) Werden die Einkünfte des Wittums gehoben, so dass sie die festgesetzte Wittumsnießung von 8900 Talern übersteigen, etwa durch Einrichtung der Bergwerke, so soll Christine der Zugewinn abgezogen werden. 7) Christine soll samt ihren Kindern bei der evangelischen Religion bleiben dürfen.
Stockholm, 18. April 1592
Stockholm, 18. April 1592
Life span
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1592
Includes
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Ausfertigung, Pergament, deutsch, Unterschrift, Siegel und Schnur fehlen, Löcher in der plica vorhanden
Rückvermerk, ca 1600: "Küningh Johanßen zu Schweden Consensbrieff über Hertzogh Carlen Widdumbsverschreibung.
Rückvermerk, ca 1600: "Küningh Johanßen zu Schweden Consensbrieff über Hertzogh Carlen Widdumbsverschreibung.
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Additional information
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1592 April 18 Stockholm
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