Nr. 84

Vollständige Signatur

LASH, Urk.-Abt. 7, Nr. 84

Verzeichnung


Identifikation


Titel Titel
Heiratsvertrag zwischen Herzog Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf, für seine Tochter Maria Elisabeth von Schleswig-Holstein-Gottorf einerseits, und den Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt, für dessen Sohn Ludwig VI. von Hessen-Darmstadt andererseits: 1) Heiratsgut: 20000 Reichstaler, zahlbar auf dem dem Beilager folgenden Hamburger Umschlag. 2) Morgengabe: 7000 Reichstaler Hauptgeld oder 350 Reichstaler jährliche Rente. 3) Widerlage: 20000 Reichstaler, mit dem Heiratsgut zusammen 40000 Reichstaler, verschrieben auf Schloss, Stadt und Amt Nidda als Leibgeding, davon 4000 Reichstaler als Zinsen und 2000 Reichstaler dazu, also 6000 Reichstaler jährliche Rente. 4) Sollte sich mit der Landgräfinwitwe Christine Sophie von Hessen-Darmstadt, geb. Gräfin von Ostfriesland, durch Absterben oder sonst, eine Veränderung ergeben, so steht es dem Landgrafen Georg II. frei, als Leibgeding, statt Nidda, Schloss, Stadt und Amt Butzbach zu bestimmen. 5) Bestimmungen über die Bestellung der Beamten und der Kirchen- und Schuldiener im Wittum. 6) Bestimmungen über Heiratsgut, Morgengabe, Kleinodien usw. bei Tod, Kinderlosigkeit, Wiederverheiratung usw.

Gottorff, 17. Juni 1649
Laufzeit Laufzeit
1649
Enthält Enthält
Ausfertigung, Papier in Heftform in Pergamenteinband, deutsch, Unterschriften des Herzogs, des Landgrafen und Ludwigs, Siegel der beiden ersteren an rot-silbernen Schnüren, ein drittes Siegel fehlt (Schnur vorhanden)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
1649 Juni 17 Gottorf

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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