Nr. 261

Vollständige Signatur

LASH, Urk.-Abt. 236, Nr. 261

Verzeichnung


Identifikation


Titel Titel
Herzog Julius Franz von Sachsen-Lauenburg befiehlt, nachdem vom Reichskammergericht das Recht der Wiedereinlösung von Stadt und Vogtei Mölln ihm zugesprochen worden ist, den Eingesessenen zu Mölln die Zahlung von Abgaben an Lübeck zu unterbrechen, da er die Rückkaufsumme bereits deponiert hat und vom Zeitpunkt der Deponierung an die betreffenden Abgaben ihm rechtlich zustehen.

d.d. Lauenburg.
Laufzeit Laufzeit
1670
Enthält Enthält
Ausfertigung, Papier, deutsch, Unterschrift und aufgedrücktes Siegel des Herzogs

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
1670 Oktober 27 Lauenburg

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen