Nr. 22

Vollständige Signatur

LASH, Urk.-Abt. 101, Nr. 22

Verzeichnung


Identifikation


Titel Titel
Herzog Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf genehmigt, dass die Deichgrafen auch fernerhin aus den Landeseingesessenen gewählt werden, obwohl die Deiche und Dämme in Norderdithmarschen in schlechtem Stande sich befinden.
Laufzeit Laufzeit
1656
Enthält Enthält
Dorsalvermerk: "Copia Resolutionis wegen der Teichgrafschaft in Norderdithmarschen."
Abschriften, Papier

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
1656 Mai 20 Schloss Gottorf

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen