Nr. 19
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LASH, Urk.-Abt. 127.23, Nr. 19
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Nachdem zwischen Christoph Rantzau zu Rohlfshagen als Vormund seiner Tochter Drude von Buchwaldt und ihres unmündigen Sohnes zu Borstel und Christoph Hans von Bülow und Hieronymus von Thienen, Propst zu Altkloster, fürstl. holsteinischem Rat, Generalkriegskommissar und Amtmann zu Tremsbüttel und Steinhost, als Vormünder der Anna von Buchwaldt und ihrer unmündigen Kinder zu Jersbek Streit wegen des Weges vor Grabau, den Borstel denen von Jersbek nicht zugestehen will, entstanden ist und zu Prozess geführt hat, wird er durch von der Regierung bestellte Kommissare entschieden.
1. Borstel behauptet, der gewöhnliche Heerweg von Hamburg nach Oldesloe gehe über Nütschauer und Tralauer Feld und werde dort auch von Franz Rantzau und Iven Brockdorff zugelassen. anderenfalls will Borstel ihn vor der Obrigkeit erweisen. Bis dahin will Borstel den vier Jersbeker Dörfern Wulksfelde, Rade, Bargfeld und Nienwohld sowie den fürstlichen Dörfern Itzstedt, Tönningstedt und Nahe den Weg vor Grabau zugestehen.
2. Wenn nötig, will Borstel auf eigene Kosten vor dem Landgericht den Weg über Nütschau und Tralau durchsetzen. Wenn das geschehen ist, sollen die genannten sieben Dörfer diesen Weg und nicht mehr den vor Grabau benutzen.
3. Der Weg bei der Sülfelder Furt oder Brücke durch den Schlagbaum - der nur zur Verhütung der Holzdieberei und des Abweichens vom Tremsbütteler Hofweg durch die Tangstedter Rie angelegt ist - bleibt Jersbek und den Elmenhorstern frei, aber nicht für schwere Frachtwagen mit Kaufmannsgütern.
4. Der Erbvertrag von 1588 [Urk.-Nr. 11] und die Verträge von 1620 [Urk.-Nr. 14] und 1635 [Urk.-Nr. 17] bleiben in Kraft.
5. Der Prozess wird aufgegeben.
1. Borstel behauptet, der gewöhnliche Heerweg von Hamburg nach Oldesloe gehe über Nütschauer und Tralauer Feld und werde dort auch von Franz Rantzau und Iven Brockdorff zugelassen. anderenfalls will Borstel ihn vor der Obrigkeit erweisen. Bis dahin will Borstel den vier Jersbeker Dörfern Wulksfelde, Rade, Bargfeld und Nienwohld sowie den fürstlichen Dörfern Itzstedt, Tönningstedt und Nahe den Weg vor Grabau zugestehen.
2. Wenn nötig, will Borstel auf eigene Kosten vor dem Landgericht den Weg über Nütschau und Tralau durchsetzen. Wenn das geschehen ist, sollen die genannten sieben Dörfer diesen Weg und nicht mehr den vor Grabau benutzen.
3. Der Weg bei der Sülfelder Furt oder Brücke durch den Schlagbaum - der nur zur Verhütung der Holzdieberei und des Abweichens vom Tremsbütteler Hofweg durch die Tangstedter Rie angelegt ist - bleibt Jersbek und den Elmenhorstern frei, aber nicht für schwere Frachtwagen mit Kaufmannsgütern.
4. Der Erbvertrag von 1588 [Urk.-Nr. 11] und die Verträge von 1620 [Urk.-Nr. 14] und 1635 [Urk.-Nr. 17] bleiben in Kraft.
5. Der Prozess wird aufgegeben.
Life span
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1639
Includes
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Ausfertigung, Papier, Unterschrift und Siegel des Christoph Rantzau, Christopher Hans von Bülow, Hieronymus von Thienen sowie der königlichen und fürstlichen Kommissare Caspar von Buchwaldt, königlicher Amtmann zu Segeberg und Landrat, und Anton von Wietersheim, fürstl. Geh. Rat und Hofkanzler
Information / Notes
Additional information
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1639 Mai 7 Gottorf
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Show details page |