Nr. 14

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LASH, Urk.-Abt. 127.23, Nr. 14

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Title Title
Nachdem Jasper von Buchwaldt zu Jersbek und Stegen dem Johann von Buchwaldt zu Borstel das Recht bestritten hat, auf seiner Seite bei Kayhude eigenes oder fremdes Fadenholz aufsetzen und abschiffen zu lassen, ehe nicht zuvor sein, Jaspers, eigenes Fadenholz verkauft und abgeschifft wäre, und deshalb im letzten Sommer durch Aufziehung der Schleusenschütten die Holzschiffe fast aufs Trockene gesetzt hat, worauf Johann ihn vor das Landgericht zitieren lassen, treffen Marquard Pentz, Ritter, und Jasper von Buchwaldt, Sohn des Heinrich von Buchwaldt, gemeinsam mit dem fürstlichen holsteinischen Rat und Amtmann zu Tondern, Hans von der Wisch, und Jürgen von Ahlefeldt zu Quarnbek in Gegenwart des Jasper von Buchwaldt zu Stegen folgenden Vergleich:
1. Jasper verpfichtet sich und die künftigen Besitzer Jersbek, den Erbvertrag von 1588 [Urk.-Nr.11] einzuhalten und dem Besitzer von Borstel bei Aufsetzung und Abschiffung seines eigenen wie auch fremden Fadenholzes, soviel ihm jährlich zugeführt wird, zu Kayhude nicht zu behindern.
2. Auch die jetzigen und künftigen Besitzer von Borstel sollen die von Jersbek nicht behindern und den Prozess aufheben.
3. Bei etwaigen künftigen nachbarlichen Irrungen soll nicht tätlich vorgegangen, sondern zunächst durch je zwei Freunde beider Seiten die Güte versucht und erst dann, wenn nötig, nach Teilbrief und Rechten entschieden werden.
Life span Life span
1620
Includes Includes
Zwei Ausfertigungen, Papier, mit Unterschrift und Petschaft des Hans von der Wisch, Marquard Pentz, Jürgen von Ahlefeldt und Jasper von Buchwaldt
Rückschrift: Flensburgischer Verlag de Anno 20

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1620 November 13 Flensburg

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