Nr. 12
Vollständige Signatur
LASH, Urk.-Abt. 127.23, Nr. 12
Verzeichnung
Identifikation
Titel
Titel
a. Johann von Buchwaldt zu Borstel schreibt an Herzog Johann Friedrich von Schleswig-Holstein-Gottorf, Erzbischof von Bremen: Nachdem vor etwa zwölf Jahren zwischen ihm und seinem verstorbenen Bruder Hans von Buchwaldt zu Jersbek Streit wegen der Jagd zu Tangstedt und Wilstedt war, weil Herzog Franz I. von Sachsen-Lauenburg, der die Jagd an ihren Vater Jasper von Buchwaldt vertauscht hatet, sie nur entweder an Borstel oder an Jersbek überlassen wollte, bittet nun, da Herzog Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf vor seinem Tod keine Entscheidung mehr getroffen hat und da Jersbek nun nach seines Bruders Hans Tod in der Erbteilung an dessen Sohn Jasper von Buchwaldt gefallen ist, um Machtspruch zugunsten von Borstel, d.d. 1618 Mai 8 Borstel.
b. Heinrich Dalldorf und Benedikt Krüger, von Herzog Franz II. von Sachsen-Lauenburg verordnet, sowie Heinrich Rantzau, Sohn des Kai Rantzau, und Heinrich Rantzau, Sohn des Johann Rantzau, von Jasper von Buchwaldt gebeten, entscheiden die Irrungen zwischen beiden.
- Die Untertanen zu Itzstedt und Tönningstedt sowie die anderen in den zu Tremsbüttel gehörenden Dörfern haben freien Weg und freie Öffnung des Schlagbaums vor Borstel und über die Brücke zu Sülfeld. Die von Tönningstedt und Itzstedt sollen jährlich zwei Tage bei der Besserung des Dammes zwischen Tönningstedt und Itzstedt arbeiten und dürfen die Sülfelder Furt oder, wenn die Brücke wieder erbaut wird, diese benutzen.
- Die von Tangstedt behalten die bisher genutzten sieben Stücke, die von Wulksfelde den kleinen Platz beim Dorf.
- Die Einigung derer von Wulksfelde und Duvenstedt über die Wiese zwischen ihnen bleibt bestehen.
- Die Teilung der Maise zwischen Tangstedt und Wulksfelde zwischen dem Herzog und Jasper bleiben bestehen.
- Die von Tönningstedt behalten ihre Wiese, wie von königlichem Statthalter und Räten sowie den Räten der Herzöge von Mecklenburg und Lüneburg entschieden.
Fortsetzung unter "Enthält
b. Heinrich Dalldorf und Benedikt Krüger, von Herzog Franz II. von Sachsen-Lauenburg verordnet, sowie Heinrich Rantzau, Sohn des Kai Rantzau, und Heinrich Rantzau, Sohn des Johann Rantzau, von Jasper von Buchwaldt gebeten, entscheiden die Irrungen zwischen beiden.
- Die Untertanen zu Itzstedt und Tönningstedt sowie die anderen in den zu Tremsbüttel gehörenden Dörfern haben freien Weg und freie Öffnung des Schlagbaums vor Borstel und über die Brücke zu Sülfeld. Die von Tönningstedt und Itzstedt sollen jährlich zwei Tage bei der Besserung des Dammes zwischen Tönningstedt und Itzstedt arbeiten und dürfen die Sülfelder Furt oder, wenn die Brücke wieder erbaut wird, diese benutzen.
- Die von Tangstedt behalten die bisher genutzten sieben Stücke, die von Wulksfelde den kleinen Platz beim Dorf.
- Die Einigung derer von Wulksfelde und Duvenstedt über die Wiese zwischen ihnen bleibt bestehen.
- Die Teilung der Maise zwischen Tangstedt und Wulksfelde zwischen dem Herzog und Jasper bleiben bestehen.
- Die von Tönningstedt behalten ihre Wiese, wie von königlichem Statthalter und Räten sowie den Räten der Herzöge von Mecklenburg und Lüneburg entschieden.
Fortsetzung unter "Enthält
Laufzeit
Laufzeit
1562-1618
Enthält
Enthält
- Der Herzog verzichtet auf seine Ansprüche wegen der von Jasper abgehauenen Malbäume und abgegrabenen Wiese des Krügers zu Bargteheide. Die heute von Leuten beider Seiten getroffene Grenzsetzung (Vermalung) bleibt bestehen.
- Jasper hat die Strackjagd auf den Feldmarken Tangstedt und Wilstedt, darf aber keine Pfande oder Netze strecken.
Zeugen: Schack zu Gülzow und Hasenthal, Wackerbart zu Kogel, Heinrich von Obbershausen, Klaus Palen, Borchart Scharpenberg, Lüder Lützow, Bartelt Parkentin, Vicke von Bülow und Magister Heinrich Techant als des Herzogs Landsassen, und des Johann Rantzau, Ritter, Kai Rantzau und Oswald von der Wisch, von Jasper dazu gebeten, d.d. 1618, Mitwochen nach Mauritii.
zu a. Ausfertigung (?), Papier, Unterschrift
zu b. Abschrift, 16. Jahrhundert
In den Urk-Nr. 6 und 21 wird diesen Vertrag mit dem Ausstellungsjahr 1552 genannt.
- Jasper hat die Strackjagd auf den Feldmarken Tangstedt und Wilstedt, darf aber keine Pfande oder Netze strecken.
Zeugen: Schack zu Gülzow und Hasenthal, Wackerbart zu Kogel, Heinrich von Obbershausen, Klaus Palen, Borchart Scharpenberg, Lüder Lützow, Bartelt Parkentin, Vicke von Bülow und Magister Heinrich Techant als des Herzogs Landsassen, und des Johann Rantzau, Ritter, Kai Rantzau und Oswald von der Wisch, von Jasper dazu gebeten, d.d. 1618, Mitwochen nach Mauritii.
zu a. Ausfertigung (?), Papier, Unterschrift
zu b. Abschrift, 16. Jahrhundert
In den Urk-Nr. 6 und 21 wird diesen Vertrag mit dem Ausstellungsjahr 1552 genannt.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
1562 September 23, 1618 Mai 8 Borstel
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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