LASH Urk.-Abt. 127.21 Nr. 167

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Andreas Angerstein, Dekan, Johannes Holthusen, Senior, und das ganze Domkapitel zu Lübeck transsumieren und vidimieren auf Antrag des Statthalters Heinrich Rantzau die Urkunde von 1464 Mai 1 (Urk.-Abt. 127.21 Nr. 32): Luder Rumohr und Wulf Pogwisch, Knappen, als erwählte Schieds­leute in dem Streit zwischen den Kalandsbrüdern zu Münsterdorf einerseits und Herder Houyngh und Hans Mertens, Bürgermeistern zu Itzehoe und Geschworenen der Kapelle St. Jürgen vor Itzehoe, an­dererseits wegen 4 m Geldes, die die Kalandsbrüder "in den wischestucken landes" in der Ölixdorfer Marsch bei der Kollmoorer Sietwendung haben und die die Geschworenen auslösen wollen, ent­scheiden nach Einsicht des von dem verstorbenen Hans Wydzer und seinen Söhnen dem Kaland gegebenen Hauptbriefes, dass die Kalands­brüder die 4 m als erbliches Eigentum behalten und die Geschwore­nen keine weiteren Ansprüche erheben sollen.
Zeugen, die "dat affvunden rechte mede belevet und vulbordet" haben: Clawes Ratlow, Hinrik Rantzau, Detleff Walstorp, Knappen, und Ludeke Eekholt, Bürger zu Itzehoe.
Siegler: Aussteller und Zeugen.
d.d. in deme daghe der hilgen apostele Philippi und Jacobi.

Laufzeit 

1464

Enthält 

Ausfertigung, Pergament, Siegel des Domkapitels an Pergamentstreifen, Beglaubigung des Transumpts durch Notar und Sekretär des Domkapitels Caspar Schrade
Rückvermerk: "Sententie twischen den Kalandes broderen tho Munsterdorp und Harder Howing unnd Ans Martens Borgermeister tho Idtzeheo Anno 1454".

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

(1464 Mai 1) 1566 Dezember 20

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde