Abt. 9

Vollständige Signatur

KrA RZ, Abt. 9

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Landschaftskollegium

Bestandsdaten


Beschreibung Beschreibung
Am 7. Dezember 1872 wurde ein Ausführungsgesetz (Offizielles Wochenblatt Nr. 76/1872) zum Rezess vom 19. Juni 1872 erlassen, indem die vertragliche Regelung über das Domanialvermögen festgehalten worden war. Das Gesetz beinhaltet die Übertragung der Verwaltung des Domanialvermögens und der aus demselben zu unterhaltenden Landesanstalten auf den Landeskommunalverband.
So wurde der Lauenburgische Landeskommunalverband, als dessen Vertreterin die Ritter- und Landschaft fungierte, gegründet. Die laufende Verwaltung wurde zunächst vom Landratskollegium, das später den Namen Landschaftskollegium erhielt, durchgeführt. Diesem Kollegium gehörten drei Vertreter der landständischen Güter und jeweils ein Vertreter der Städte und des bäuerlichen Grundbesitzes an.
Ebenso wurde aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1872 in Bezug auf die anderweitige Einrichtung der Staatsverwaltungsbehörden ab 1. Januar 1873 ein Beamter mit der Bezeichnung „Landrat des Herzogtums Lauenburg“ anstelle der bisherigen Regierungsbehörde eingesetzt.
Als am 23. Juni 1876 das Gesetz betreffend die Vereinigung des Herzogtums Lauenburg mit der preußischen Monarchie beschlossen wurde, war klar, dass das ehemalige Herzogtum als „Kreis Herzogtum Lauenburg“ in die Provinz Schleswig-Holstein eingeliedert wurde. Lauenburg erhielt einen Sitz im Abgeordnetenhaus und das Ministerium für Lauenburg wurde aufgelöst.
Der Lauenburgische Landeskommunalverband wurde auch weiter durch die Ritter- und Landschaft vertreten, dessen Verwaltung in den Händen des Erblandmarschalls und des Landschaftskollegiums lag.
Erst infolge der Einführung der Kreisordnung am 24. August 1882 wurde der Landrat Leiter des Landeskommunalverbandes und zugleich der Staatsaufsicht. Ritter- und Landschaft wurden am 1. Oktober 1882 von Kreistag und Kreisausschuss abgelöst, wodurch auch die Tätigkeit des Landschaftskollegiums ein Ende fand.
Der Bestand umfasst nach der Verzeichnung 726 Verzeichnungseinheiten, die vor allem die Bereiche der Domanial- und Wegeangelegenheiten und der Meierstellen abdecken.