LASH Urk.-Abt. 7 Nr. 142

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Papst Innozenz III. nimmt auf Bitten des Abtes Arnold das St. Johanniskloster in Lübeck in seinen Schutz, bestimmt, dass er bei der Regel des heiligen Benedikt bleiben soll, bestätigt dessen Besitzungen, nämlich in Rensefeld, in Cleve, den halben Zehnten in Groß-Gladebrügge und den Zehnten in Klein-Gladebrügge, den halben Zehnt in Stipsdorf, den ganzen Zehnt in Ruhwinkel, Land in Lübeck und bei der Strecknitz, eine Saline in Odesloe, das Dorf Tribernesdorf in Oldenburg, 3 Hufen in Tescau, usw., gestattet das freie Begräbnis vorbehaltlich der Rechte der Kirchen, die die Leichen aufnehmen, erlaubt dem Kloster, Kleriker und freie und entbundene Laien aufzunehmen, verbietet den Mönchen, nach der Profession auszuscheiden, es sei denn in einen strengeren Orden, erlaubt für den Fall eines allgemeinen Interdikts den Gottesdienst im Kloster selbst für dessen Insassen, und bestätigt die freie Abtwahl.

Datum Lateran. IIII non. octobr. pontificatus nostri anno secundo.

Laufzeit 

1199

Enthält 

Ausfertigung, Pergament, verwittert, untere Hälfte fast völlig unleserlich, 29,5 x 25,5 + 2,5 cm Umbug, Latein, Bleibulle cum filo serico

Rückschrift: "Confirmatio (?) und von anderer Hand: Libere sepultura".

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

1199 Oktober 4 Rom

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat Urkunde
Detailseite Original Urkunde