LASH Urk.-Abt. 210 Nr. 5

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Graf Gunzelin III. von Schwerin befreit die in den Städten der Herzöge von Sachsen wohnenden Leute für ihre eigenen Waren von der Akzisezahlung zu Boizenburg, gewährt denen von Lauenburg und Artlenburg Zollfreiheit für das zum Eigenbedarf bestimmte Getreide, gestattet denen von Gamme den Getreidekauf für den Eigenbedarf, vorbehaltlich eines allgemeinen Getreideausfuhrverbotes, und empfängt dafür vom Herzog von Sachsen die Belehnung mit 90 Mark jährlicher Einküfte aus den Zöllen in Lauenburg und Hitzacker.
Zeugen: der jüngere Burggraf von Magdeburg (Burchard VI. von Querfurt), Graf Bernhard von Dannenberg, Ulrich von Wittin, Heinrich Wolfgrafe, Christiancius Obulus, Johannes von Balge, Jerricus von Berskampe, Ritter, und andere.

d.d. Ratzeburg 1260, XVII Kal. Februarii.

Laufzeit 

1260

Enthält 

Ausfertigung, Pergament, das Siegel fehlt

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

1260 Januar 16 Ratzeburg

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Nutzungsdigitalisat Urkunde