LASH Abt. 180 Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Stadt Burg auf Fehmarn

Laufzeit 

1432-1886

Bestandsdaten

Beschreibung 

Die schriftliche Überlieferung der Stadt Burg auf Fehmarn bildet im Landesarchiv zwei Bestände: Urkunden liegen in Urk.-Abt. 180, Akten in Abt. 180.

Geschichte des Bestandsbildners 

Bis die Insel Fehmarn 1326 dem Grafen Johann III. von Holstein-Plön vom dänischen König Waldmar III. als Erblehen zugesprochen wurde, zählte Fehmarn zum dänischen Krongut. Die Insel gehörte seit 1397 zum Herzogtum Schleswig. Während die Landschaft Fehmarn dem Fehmarnschen Landrecht unterstand, galt in der Stadt Burg seit 1329 das Lübische Stadtrecht. Nach dem Ende des dänischen Gesamtstaates 1864 und der Annexion Schleswig-Holsteins durch Preußen 1867 war die Stadt Burg mit der Insel Fehmarn Teil des Kreises Oldenburg, der 1970 mit dem Kreis Eutin zum Kreis Ostholstein zusammengelegt wurde. Die Stadt Burg wurde im Jahr 2003 mit dem Amt Fehmarn zur Stadt Fehmarn zusammengeschlossen.

Literatur 

Karl-Wilhelm Klahn: Fehmarn – Eine Insel im Wandel der Zeit. Neumünster 2001.

Peter Wiepert: Führer durch die Stadt Burg und die Dörfer auf der Insel Fehmarn. Berlin 1941.

Siehe auch Inventare anderer Fehmarner Archive im Bibliotheksbestand: des Stadtarchivs (H III 6), des Pastoratsarchivs (H III 6a), des Innungsarchivs (H III 114) und des Kirchengemeindearchivs (H III 665) sowie ein Verzeichnis der Bücherei im Stadtarchiv (H III 161).

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Die Stadt Burg auf Fehmarn spielt natürlich auch innerhalb des Bestandes der Landschaft Fehmarn, also in Abt. 173, eine Rolle (siehe Bestandsgruppe "Herzogtum Schleswig").

Die Überlieferung der nachfolgenden preußischen Behörden findet sich vor allem in Abt. 320.11 (siehe Bestandsgruppe "Preußische Verwaltung") und Abt. 355.8 (siehe Bestandsgruppe "Justiz").

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 180 Nr. 1