Identifikation (kurz)
Titel
Arbeitsämter
Laufzeit
1918-2006
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Die Einrichtung von Arbeitsämtern beruht auf dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927. An die Stelle der bisherigen öffentlichen Arbeitsnachweise traten im Oktober 1927 die neu geschaffenen Arbeitsämter in Bad Oldesloe, Elmshorn, Flensburg, Heide, Kiel, Lübeck, Neumünster, Rendsburg und Schleswig. Sie unterstanden dem Landesarbeitsamt Nordmark in Hamburg.
Die einzige wesentliche Neuabgrenzung der 1927 eingerichteten schleswig-holsteinischen Arbeitsamtsbezirke erfolgte zum 1. Juli 1963, als die Bezirke Rendsburg und Schleswig aufgelöst wurden. Das selbstständige Schleswiger Amt wurde eine Nebenstelle des Arbeitsamtes Flensburg, das Rendsburger Amt eine Nebenstelle des Arbeitsamtes Neumünster. Diese bezirkliche Gliederung überdauerte auch die Umstrukturierung der Arbeitsverwaltung im Jahre 2004, mit der die Umwandlung der Arbeitsämter in öffentlich-rechtliche Agenturen für Arbeit erfolgte. Seitdem unterstanden der Regionaldirektion Nord in Kiel die sieben Agenturen für Arbeit in Bad Oldesloe, Elmshorn, Flensburg, Heide, Kiel, Lübeck und Neumünster.
Bestandsgeschichte
Da die Akten in den einzelnen Arbeitsämtern nur partiell unterschiedlich sind, wurde eine Musterüberlieferung aus dem Arbeitsamt Neumünster gebildet. Aus den übrigen Ämtern sind nur einzelne Spezifika ins Landesarchiv übernommen worden.
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Akten des Landesarbeitsamtes Nordmark in Hamburg befinden sich in Abt. 580.