LASH Abt. 794 Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Sozialgerichte

Laufzeit 

1954-1999

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Einrichtung von Sozialgerichten beruht auf dem Sozialgerichtsgesetz vom 3. September 1953, mit dem erstmals eine unabhängige und von den Verwaltungsbehörden getrennte Sozialgerichtsbarkeit begründet wurde.

Zum 1. Januar 1954 traten an die Stelle des Oberversicherungsamtes Schleswig als erste sozialgerichtliche Instanz die neu errichteten Sozialgerichte in Lübeck und Schleswig, in den Jahren 1959 und 1966 kamen die beiden Sozialgerichte in Itzehoe und Kiel dazu. Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit deckte fast den gesamten Bereich des Systems der sozialen Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland ab.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Die Akten des Landessozialgerichts befinden sich in Abt. 793. Die Beschreibung dieses Bestandes enthält weitere Einzelheiten zur Geschichte der Sozialgerichtsbarkeit.