Serie
Bezeichnung
Schleswigsche adlige Güter
Identifikation (kurz)
Titel
Herzoglich Glücksburgisches Güterfideikommiss
Laufzeit
1539-1934
Bestandsdaten
Kurzbeschreibung
Buckhagen, Dollrott, Karlsburg (früher Gereby), Loitmark, Louisenlund, Olpenitz, Roest, Staun, Toestorf
Beschreibung
Das Archiv des Herzoglich Glücksburgisches Güterfideikommisses ist ein Depositum im Eigentum der Herzöge von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg. Hierfür ist eine schriftliche Erlaubnis zur Einsichtnahme im Landesarchiv erforderlich (Anschrift siehe unten). Die kleinere, staatliche Überlieferung umfasst vor allem Protokolle, die nicht Teil des Depositums und daher ohne besondere Auflagen benutzbar sind.
Geschichte des Bestandsbildners
Das Güterfideikommiss der jüngeren Glücksburger Linie geht zurück auf den Landgrafen Karl von Hessen-Kassel (1744-1836). Am verwandtschaftlich verbundenen Hof in Kopenhagen erzogen, wurde er 1768 königlicher Statthalter in Schleswig und Holstein mit Sitz auf Schloss Gottorf. Schon 1772 entstand das Herrenhaus Louisenlund an der westlichen Schlei, benannt nach Karls Frau. Ab 1785 erwarb er weitere Güter, die auch in der Nähe der Schlei lagen, nun aber unweit Kappelns: Gereby, das ab 1807 Karlsburg hieß, Roest und Buckhagen. Für diese Güter bestimmte der Landgraf testamentarisch die Einrichtung eines Fideikommisses. Ziel einer solchen Maßnahme beim Adel war das Zusammenhalten des familiären Eigentums. Die Veräußerung einzelner Teile und damit die Zersplitterung des Eigentums sollte erschwert werden.
Der Landgraf verfügte für seinen Todesfall, dass dieses Fideikommiss dem Herzog zu Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg zukomme. Bei Karls Tod 1836 war das Herzog Karl (1813-1878, Herzog seit 1831), der Enkel des Landgrafen. Freilich lasteten auf den Gütern des Fideikommisses Schulden. Zudem hatte der Herzog in der Erhebung gegen die dänische Herrschaft im Jahr 1848 aufseiten der Schleswig-Holsteiner gestanden. Erst 1854 konnte nach wirtschaftlicher Besserung in diesem Punkt der letzte Wille des Landgrafen vollzogen werden. 1855 konfirmierte König Friedrich VII. das Fideikommiss durch seine Unterschrift auf der "Stiftungs=Urkunde für das Herzoglich Glücksburgische Güterfideikommiß im Herzogthum Schleswig".
Der Güterbesitz der Glücksburger Herzöge war unter Herzog Karl Änderungen unterworfen, die sich in den Archivalien des Güterfideikommisses niederschlugen. So hatte Karl bereits 1840 das Gut Loitmark bei Kappeln erworben, das später in das Güterfideikommiss einging. 1856, im Jahr nach Übernahme des Güterfideikommisses, kam das Gut Grünholz, auf halbem Weg zwischen Kappeln und Eckernförde gelegen, hinzu und wurde 1863 im Tausch gegen das verkaufte Buckhagen Teil des Güterfideikommisses. Nach dem Anschluss Schleswig-Holsteins an Preußen erhielt Herzog Karl 1871 Schloss Glücksburg zurück, das der dänische König vor dem Krieg von 1864 genutzt hatte. Unter der Signatur Abt. 195.1 Nr. 1574 liegt das Statut von 1906 für das Herzoglich Glücksburgische Fideikommiss, ein Privat-Familienfideikommiss, das Schloss Glücksburg und eine staatliche Jahresrente an den Herzog betraf.
Auf Karl folgte als Herzog 1878-1885 sein Bruder Friedrich, dann dessen Sohn Friedrich Ferdinand (1855-1934), Schwager Kaiser Wilhelms II. Er erwarb 1887 Gut Bienebek und 1904 das benachbarte Gut Staun. 1905 verfügte er als einer der großen Grundbesitzer im Schleswigschen über rund 4500 ha mit etwa 1600 Einwohnern. Die Umbrüche nach dem Ersten Weltkrieg bedeuteten hier geringere Einschnitte, die nach dem Zweiten Weltkrieg dagegen größere. So wurden die Güter Loitmark und Karlsburg abgegeben und Louisenlund in ein Internat mit eigener Stiftung umgewandelt.
Bestandsgeschichte
Die Archivalien sind vor allem 1912, 1920 und 1937 herzoglicherseits an das Landesarchiv gegeben worden. 1951 und 1961 sowie später kamen einige Stücke hinzu. Andere gingen 1951 zurück an das herzogliche Archiv auf Schloss Glücksburg.
Der Gesamtbestand der schleswigschen Güter wurde 1921 gebildet. Bei einer Überarbeitung im Jahr 2013 wurde der Herzoglich Glücksburgische Güterfideikommissbestand nummerisch als Abt. 195.1 herausgelöst. Die bisherige Untergliederung der Archivalien in die Gruppen I bis V wurde beibehalten sowie die Gruppe VI für die von den Amtsgerichten überlieferten Schuld- und Pfandprotokolle angefügt.
Enthält
Vorhanden sind Überlieferungen aus den schleswigschen Gütern (nicht aber des Schlosses Glücksburg) der jüngeren Linie der Glücksburger Herzöge, insbesondere zu Bienebek, Buckhagen, Dollrott, Grünholz, Hoffnungstal, Karlsburg (früher Gereby), Loitmark, Louisenlund, Olpenitz, Roest, Staun (1774 aus Bienebek verselbstständigt) und Toestorf.
Inhaltlich umfasst der Bestand Unterlagen sowohl zur Gutsherrschaft wie zur Gutswirtschaft, darunter auch viele Einzelfälle zu den Bereichen Kauf, Pacht, Baumaßnahmen, Fürsorge, Kirche, Militär, Streitigkeiten, Protokolle (Schuld- und Pfandprotokolle, Nebenbücher). Zeitlicher Schwerpunkt ist das gesamte 19. Jahrhundert, in geringerem Umfang das späte 18. und das frühe 20. Jahrhundert. Aus der Zeit vor 1750 ist nur wenig vorhanden, ebenso über die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg.
Vorhanden sind außerdem Schuld- und Pfandprotokolle sowie die Nebenbücher zu Wulfshagen, Karlsburg (Gereby), Louisenlund, Roest und Olpenitz.
Findmittel
Das Depositum mit den Gliederungsgruppen I bis V ist bisher nur analog erschlossen.
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Auch zu einigen holsteinischen Besitzungen wie Gut Panker ist etwas Schriftgut vorhanden. Hier sei aber auf die entsprechenden eigenen Bestände verwiesen. Bei Panker ist es Abt. 124.29 des Landesarchivs, vor allem aber die Hauptüberlieferung auf Schloss Fasanerie bei Fulda in Hessen.
Zum Depositum gehörige Urkunden befinden sich in Urk.-Abt. 195.1.
Zum Depositum gehörige Karten des Gutes Grünholz befinden sich in Abt. 402 A 26, Karten außerhalb des Depositums des Gutes Buckhagen in Abt. 402 A 132 (siehe Bestandsgruppe "Karten und Bilder").
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
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Benutzung
Eine schriftliche Erlaubnis zur Einsichtnahme in das Depositum im Landesarchiv ist erforderlich. Diese Erlaubnis kann unter folgender Anschrift angefragt werden:
Herzoglich Holstein-Glücksburgische Verwaltung
Grünholz
24351 Thumby (Schwansen)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 195.1 Nr. 1