Identifikation (kurz)
Titel
Adliges Landgericht
Laufzeit
1528-1792
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Das Landgericht war zuständig für Prälaten und Ritterschaft, also in erster Instanz für Adel, Adlige, Klöster und Adlige Güter, in zweiter Instanz für Berufungen von deren Gerichten sowie zum Teil auch von denen der Städte. Es ist herausgewachsen aus den allgemeinen Landtagen und geregelt worden durch die Landgerichtsordnung von 1573 und die Revidierte Landgerichtsordnung von 1636. Solange die Gemeinschaftliche Regierung bestand, wurde das Landgericht von dieser gehalten, also von beiden Landesherren gemeinschaftlich, gesondert für Schleswig und Holstein. Später kam es in immer engere Verbindung zu den Obergerichten in Glückstadt und auf Gottorf.
Bestandsgeschichte
Die Prozessakten sind alphabetisch nach Klägern geführt. Der Bestand enthält auch aus dem Archiv des Landgerichts stammende, zum Teil aber nicht dorthin gehörende Akten.
Enthält
Generalia und Protokolle; Registratur des Landgerichtsnotars; Familiensachen; Vormundschaften, Testamente und Nachlässe; Gütersachen; Kontrakte; Schuldensachen und Konkurse; Prozessakten.
Findmittel
Der Bestand ist bisher nur analog erschlossen.
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Protokolle und Urteile des Landgerichts sowie einzelne Prozessakten befinden sich in Abt. 400.5 (siehe Bestandsgruppe "Sammlungen"), Protokolle und Akten des Landgerichts in den Handschriften der Herrschaft Breitenburg (Abt. 127.2, siehe Bestandsgruppe "Klöster und Güter").
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
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