LASH Abt. 352.3

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Landgerichte und Staatsanwaltschaften

Identifikation (kurz)

Titel 

Landgericht und Staatsanwaltschaft Kiel

Laufzeit 

1867-2005

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Kiel sind am 1. Oktober 1879 nach Maßgabe des Gerichtsverfassungsgesetzes und des dazu gehörigen Einführungsgesetzes vom 27. Januar 1877 (Reichsgesetzblatt S. 41, 77) sowie des preußischen Gesetzes betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (Preußische Gesetzsammlung S. 109) eingerichtet worden.

Das Landgericht Kiel trat an die Stelle des am 1. September 1867 errichteten Kreisgerichts Kiel. Sein Bezirk umfasste bei der Errichtung die Kreise Eckernförde, Kiel, Norderdithmarschen, Oldenburg, Plön, Rendsburg und den größten Teil des Kreises Segeberg mit insgesamt 22 Amtsgerichten. Im Jahr 2010 besteht der Bezirk aus den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster, den Kreisen Plön, Rendsburg-Eckernförde (teilweise), Segeberg und Stormarn (teilweise) mit Amtsgerichten in Bad Segeberg, Eckernförde, Kiel, Neumünster, Norderstedt, Plön und Rendsburg.

Zur Abwicklung von Rückerstattungsverfahren waren 1949 bei den Landgerichten Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck jeweils Wiedergutmachungsämter (WGA) und, für Einsprüche gegen Entscheidungen dieser Ämter, beim Landgericht Kiel eine Wiedergutmachungskammer eingerichtet worden. Die Wiedergutmachungsämter Flensburg, Itzehoe und Lübeck wurden 1957 aufgehoben.

Unter Entschädigung sind materielle Ausgleichszahlungen (Renten etc.) an während des Nationalsozialismus aus rassischen, religiösen, weltanschaulichen oder politischen Gründen verfolgten Menschen (Opfer des Nationalsozialismus) zu verstehen. Ab 1953 regelte das Bundesergänzungsgesetz das Entschädigungsverfahren bundeseinheitlich neu. In Schleswig-Holstein trat aufgrund dieses Gesetzes anstelle des bisherigen Rentenausschusses ein Landesentschädigungsamt, das über Anträge im obigen Sinne zu entscheiden hatte. Ein Bescheid des Landesentschädigungsamtes konnte vor Gericht angefochten werden. Hierfür war die beim Landgericht Kiel eingerichtete Entschädigungskammer zuständig. Um die große Anzahl der Verfahren bewältigen zu können, bestanden zeitweilig bis zu vier Entschädigungskammern nebeneinander.

Bestandsgeschichte 

Die wenigen Akten des 1879 aufgehobenen Kreisgerichts Kiel sowie diejenigen des Kreisgerichts Itzehoe aus den Kreisen Norderdithmarschen und Rendsburg hat 1901 der damalige Direktor des Staatsarchivs Schleswig Georg Hille in den Bestand des Landgerichts Kiel integriert.

Neben den Akten der Entschädigungskammern, der Wiedergutmachungskammer und des Wiedergutmachungsamtes beim Landgericht Kiel sind auch die Akten der Wiedergutmachungsämter bei den Landgerichten Flensburg, Itzehoe und Lübeck in den vorliegenden Bestand eingeordnet worden. Die Wiedergutmachungsämter gaben ihr Schriftgut an das Landgericht Kiel ab. Die Abgabe an das Landesarchiv erfolgte 1996 (Acc. 73/1996).

Die überlieferten Akten der Entschädigungskammern wurden 1996 vom Landgericht Kiel an das Landesarchiv abgegeben (Acc. 73/1996).

Literatur 

Wiedergutmachung vor Gericht in Schleswig-Holstein. Gutachten und Aktenerschließungsprojekt. Bearb.: Eckhard Colmorgen. Schleswig: Institut für Zeit- und Regionalgeschichte, 1997. IZRG-Heft 4.

Findmittel 

Der Bestand ist elektronisch und über ein gedrucktes Findmittel erschlossen.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

508