LASH Abt. 605

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Ministerpräsident und Staatskanzlei

Identifikation (kurz)

Titel 

Ministerpräsident und Staatskanzlei

Laufzeit 

1945-2015

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Ab Dezember 1945 wurde die Präsidialkanzlei als unmittelbar dem Oberpräsidenten Theodor Steltzer unterstehende Behörde aufgebaut. Am 23. August 1946 erhielten die bis dahin bestehenden preußischen Provinzen in der Britischen Zone gemäß Verordnung Nr. 46 der Militärregierung vorläufig die staatsrechtliche Stellung von Ländern. Seitdem führte der bisherige Oberpräsident die Amtsbezeichnung Ministerpräsident. Dessen Dienststelle behielt ihren Namen "Präsidialkanzlei" zunächst bei, seit Februar 1948 lautete ihre Bezeichnung "Landeskanzlei". Mit Erlass des Ministerpräsidenten vom 24. Juli 1964 wurde mit Rücksicht auf die Bezeichnungsform in den anderen Bundesländern die Benennung "Staatskanzlei" eingeführt. Die Staatskanzlei ist dem Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin direkt zugeordnet; der Aufgabenbereich der Behörde bestimmt sich daher nach den Befugnissen des Ministerpräsidentenamtes, wie etwa Koordinierung der Ressorts, Vertretung des Landes, Staatsverträge, Begnadigungen und andere zentrale Angelegenheiten. Die Staatskanzlei ist kein Ministerium und hat keine Exekutivverwaltung. Neben der Staatskanzlei selbst können auch andere Einrichtungen organisatorisch beim Ministerpräsidenten bzw. bei der Ministerpräsidentin angesiedelt sein, wie zum Beispiel der Verständigungsausschuss für den Landesteil Schleswig.

Enthält 

Die Aktenüberlieferung der organisatorisch hier angesiedelten Einrichtungen befindet sich ebenfalls im Bestand Staatskanzlei.

Eine eigene Bestandsgruppe sind die Kabinettsprotokolle, die ab 1946 vorhanden sind. Die Benutzung der Kabinettsprotokolle bedarf einer besonderen Genehmigung.

Ebenfalls eine eigene Bestandsgruppe bilden die Sammlungen der Pressestelle (vor 1950 Nachrichtenstelle) der Landesregierung.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

1156

Benutzung 

Für eine Einsichtnahme in die Kabinettsprotokolle ab 1946 ist eine besondere Genehmigung erorderlich.