LASH Abt. 7

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Beschreibung: Bestand

Serie

Bezeichnung

Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf 1544-1713

Identifikation (kurz)

Titel 

Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorf 1544-1713

Laufzeit 

(1089-) 1187-1736 (-1748)

Bestandsdaten

Beschreibung 

Der Bestand umfasst das Archiv der Gottorfer Herzöge bis zur Besetzung des Landes durch dänische Truppen im Jahr 1713.

Geschichte des Bestandsbildners 

Am 19. August 1544 setzte König Christian III. auf einem Landtag zu Rendsburg gegen erhebliche Widerstände eine Landesteilung durch, die für die Verfassung der Herzogtümer Schleswig und Holstein von grundlegender Bedeutung war und für zwei Jahrhunderte die Geschichte Nordeuropas in wesentlichem Maße mitprägte. Von den inzwischen mündig gewordenen Stiefbrüdern Christians III. wurde Herzog Adolf Landesherr in demjenigen Anteil der beiden Herzogtümer, zu dem Schloss Gottorf gehörte, während Christian III. selbst den Sonderburger Teil und sein Bruder Johann (der Ältere) den Haderslebener Teil erhielt. Die Herrschaft wurde nach der Höhe der Einkünfte geteilt, und die jeweils königlichen oder herzoglichen Ämter waren bunt durcheinandergewürfelt. Gemeinsam blieben wie früher die Gebiete der Ritterschaft und der adligen Klöster sowie die Landtage, die oberste Rechtsprechung, die allgemeine Gesetzgebung, die landständischen Steuern, das Heerwesen und die Kirchenordnung. Der 1544 entstandene Gottorfer Anteil mit den dort herrschenden Herzögen von Schleswig-Holstein-Gottorf entwickelte vor allem im 17. Jahrhundert ein bemerkenswertes Selbstbewusstsein, das auf kulturellem Feld zu vielbeachteten Leistungen führte. Das Ziel der dauerhaften politischen Selbstständigkeit und insbesondere der Lösung vom dänischen König als Lehnsherrn erreichte man aber nicht. 1713 gingen die Schleswigschen Gebiete Gottorfs an den König von Dänemark verloren, 1773 endete auch der holstein-gottorfische Reststaat. Auf dem russischen Zarenthron lebten Abkömmlinge des Hauses Gottorf bis zur Oktoberrevolution 1917 fort.

Bestandsgeschichte 

Nach der Herrschaftsteilung von 1544 wurden die speziell auf einen bestimmten Teil bezogenen Schriftstücke dem jeweiligen Landesherrn übergeben. Die Gottorfischen Registraturen und Archive der Zeit bis 1713 sind durch Kriege, Flüchtungen und andere Ereignisse vielfach dezimiert, durcheinandergebracht und geteilt. Sie sind heute in der Abt. 7 vereinigt. Dabei wurde darauf verzichtet, die Akten der einzelnen Behörden wie beispielsweise der Justizkanzlei, der Rentekammer oder des Geheimen Rates in ihrer urprünglichen Ordnung zusammenzuführen. Von den gottorfischen Akten aus der Zeit vor 1713 wurde der bis 1980 als Depositum des Herzogs von Oldenburg im Staatsarchiv Oldenburg befindliche Teil als Nachtrag ins Landesarchiv Schleswig-Holstein übernommen und der Abt. 7 zugefügt.

Enthält 

Fürst, Hof und Zentralverwaltung; Auswärtiges; Gemeinsame Regierung; Landesvisitationskommissionen; Justiz; Testamente und Stiftungen; Schulsachen; Universität Kiel; Armensachen; Eheangelegenheiten; Finanzen und Zoll; Wege; Herzogliche Häuser und Besitzungen; Bausachen; Forsten, Fischerei und Mühlen; Deiche und Köge; Münzsachen; Handwerker und Privilegierte; Handel und Schifffahrt; Strand-, Post- und Rollfuhrsachen; Polizei; Militaria; Ämter und Landschaften; Städte; Domkapitel und Domkirche zu Schleswig; Adlige Klöster, Kirchen und Güter; Adel, Bauern und Bürger.

Findmittel 

Gedrucktes Findbuch: Veröffentlichungen des schleswig-holsteinischen Landesarchivs Nr. 4, 5, 11.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Für die Folgezeit bis zum Tauschvertrag von 1773 sind betreffend Holstein die Abt. 8.1, 8.2 und 8.3 heranzuziehen sowie betreffend Schleswig die Abt. 13.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

195

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Zitierweise: Sigle des Landesarchivs, Abteilungsbezeichnung und laufende Nummer, also zum Beispiel LASH Abt. 7 Nr. 1