Identifikation (kurz)
Titel
Reichsvermögensamt III in Kiel
Laufzeit
1919-1922
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Eine einheitliche Reichsfinanzverwaltung wurde in Deutschland erst infolge der starken steuerlichen Belastung durch den Versailler Vertrag errichtet. Die Zuständigkeit für den Bau und die Unterhaltung der reichseigenen Gebäude sowie für den beschlagnahmten Grundbesitz lag bei den Reichsvermögensämtern. Zum 1. Oktober 1919 eingerichtet, unterstanden sie der Oberfinanzdirektion Kiel. Durch die Verordnung zur Umgestaltung der Reichsschatzverwaltung wurden die Reichsvermögensämter mit Wirkung vom 1. April 1922 bereits wieder aufgehoben. An ihre Stelle traten die Reichsbauämter. Soweit die Verwaltung bisher von örtlichen Dienststellen der Reichsschatzverwaltung ausgeführt worden war, wurde sie nun den Finanzämtern übertragen.
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Weitere Akten zur Vermögensverwaltung befinden sich in Abt. 510 (siehe Bestandsgruppe "Landesverwaltung").
Zugehörige Karten befinden sich in Abt. 402 A 97 (siehe Bestandsgruppe "Karten und Bilder").
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
0,1