Identifikation (kurz)
Titel
Reichsdisziplinarkammern Schleswig und Lübeck
Laufzeit
1873-1937
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Die Kaiserlichen Disziplinarkammern wurden 1873 eingerichtet und waren für Disziplinarangelegenheiten der Reichsbeamten in der ersten Instanz zuständig. In zweiter Instanz entschied der Kaiserliche bzw. Reichsdisziplinarhof. Die Disziplinarkammer Schleswig mit Sitz in Kiel war für die Provinz Schleswig-Holstein und bis 1924 auch für Hamburg zuständig, die Reichsdisziplinarkammer Lübeck deckte räumlich den Bereich Stadt und Fürstentum Lübeck sowie das Herzogtum Lauenburg ab. Aufgrund der 1937 erlassenen Reichsdienststrafordnung und deren Durchführungsverordnung wurde ab 1937 die beim Bezirksverwaltungsgericht gebildete Dienststrafkammer Schleswig für die Provinz Schleswig-Holstein zuständig.
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Urteilsabschriften der Reichsdisziplinarkammer Schleswig 1923-1933 befinden sich in Abt. 312 Nr. 2-3 (siehe Bestandsgruppe "Preußische Verwaltung").
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
0,5