LASH Abt. 316

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Seeämter

Laufzeit 

1875-1986

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Seeämter des Deutschen Reiches wurden durch Gesetz vom 27. Juli 1877 eingerichtet. In der preußischen Provinz Schleswig-Holstein gab es zunächst Seeämter in Flensburg, Lübeck und Tönning. Sie hatten die Aufgabe, Seeunfälle zu untersuchen, bei denen Schiffe unter deutscher Flagge oder in deutschen Hoheitsgewässern betroffen waren. In einem gerichtsähnlichen Verfahren mit einer mündlichen Verhandlung wurden neben der Unfallursache auch die Verhaltensweisen der Beteiligten überprüft. Darüber hinaus erfüllten die Seeamtssprüche gutachterliche Funktionen. Schuldfeststellungen hatten keine unmittelbaren Auswirkungen für die Beteiligten, wurden aber in eventuell folgenden Zivil- oder Strafprozessen herangezogen. Widerspruchsinstanz war das Reichs- bzw. seit 1950 das Bundesoberseeamt mit Sitz in Hamburg. Das Gesetz zur Einrichtung der Seeämter galt – nach seiner Novellierung im Jahre 1935 – bis zum 30. September 1986 fort, als das Seeamtswesen neu organisiert wurde.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

105