Identifikation (kurz)
Titel
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht
Laufzeit
1951-1996
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht entstand aufgrund der Verordnung der Britischen Militärregierung Nr. 156 vom 16. August 1949. Es trat die Nachfolge des 1921 im Landesfinanzamt Schleswig-Holstein eingerichteten Finanzgerichtes an und stand unter der Aufsicht des Finanzministeriums als oberster Dienstaufsichtsbehörde. Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht nahm mit der Wahl der ehrenamtlichen Richter bereits 1949 seine Tätigkeit in Kiel auf. Zum 1. Januar 1966 wechselte die Aufsicht über das Finanzgericht vom Finanzministerium in das Justizministerium. Das Finanzgericht entscheidet unter anderem über die Rechtmäßigkeit von Steuer- und Kindergeldbescheiden. Örtlich zuständig ist es, wenn die beklagte Behörde ihren Sitz in Schleswig-Holstein hat. Nicht zuständig ist das Finanzgericht für Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten. Dieses sind Angelegenheiten der Strafgerichte.
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
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