Identifikation (kurz)
Titel
Landesarbeitsgericht
Laufzeit
1981-2005
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Mit der Verabschiedung der Weimarer Verfassung setzten Bemühungen ein, die Zersplitterung der überkommenen arbeitsrechtlichen Zuständigkeiten in Form der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Kaufmanns- und Gewerbegerichte sowie der Organe der Innungen zu beseitigen. Eine grundsätzliche Neuregelung des Aufbaus und der Verfahrensweise der künftig für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis zuständigen Arbeitsgerichtsbarkeit brachte das Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926. Als Erstinstanz wurden Arbeitsgerichte gebildet, als zweite Instanz Landesarbeitsgerichte, die den Landgerichten angegliedert waren. Eine Revisionsinstanz bildete das Reichsarbeitsgericht am Reichsgericht. Schleswig-Holstein erhielt zwei Landesarbeitsgerichte, eins am Sitz des Landgerichts Altona und eins am Sitz des Landgerichts Kiel.
Das Groß-Hamburg-Gesetz vom 26. Januar 1937 führte zu einem Neuzuschnitt der Arbeitsgerichtsbezirke: Das Landesarbeitsgericht Kiel erhielt die Zuständigkeit für sieben Arbeitsgerichte in Elmshorn, Flensburg, Husum, Itzehoe, Kiel, Neumünster und Rendsburg. Der Sitz des zweiten Landesarbeitsgerichts wurde von Altona nach Lübeck verlegt, dessen Bezirk die vier Arbeitsgerichte in Ahrensburg, Lübeck, Oldenburg und Ratzeburg umfasste.
Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg übernahmen zunächst die ordentlichen Gerichte die Aufgaben der Arbeitsgerichte. Das Kontrollratsgesetz Nr. 21 vom 30. März 1946, das auf das Arbeitsgerichtsgesetz von 1926 in seiner ursprünglichen Fassung zurückgriff, leitete den Wiederaufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit ein. Das Gesetz über die Einrichtung von Arbeitsgerichten hob im Juni 1946 die noch bestehende Verbindung der Landesarbeitsgerichte mit den Landgerichten auf und löste die Arbeitsgerichtsbarkeit aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit heraus. Für eine kurze Übergangszeit unterstand sie der Dienstaufsicht durch das Landesarbeitsamt.
Am 1. August 1947 gab es eine Neuorganisation der ab dann dem Sozialministerium zugeordneten Arbeitsgerichtsbarkeit mit einem Landesarbeitsgericht in Rendsburg, später Kiel. Die zunächst fehlende Revisionsinstanz wurde mit dem zum 1. Januar 1954 errichteten Bundesarbeitsgericht geschaffen. Mit Wirkung vom 1. Mai 2006 wurde die Arbeitsgerichtsbarkeit, wie alle anderen Gerichtszweige auch, in das Justizministerium eingegliedert.
Siehe
Korrespondierende Archivalien
Verfahrensakten befinden sich in der Überlieferung der Arbeitsgerichte (Abt. 772), zum Teil auch in den Akten des Landesarbeitsamtes (Abt. 580, siehe Bestandsgruppe "Reichs- und Bundesbehörden"); Schöffen- und Geschworenenwahlen sind in der Überlieferung der Landkreise vorhanden (Abt. 320, siehe Bestandsgruppe "Preußische Verwaltung"); Organisationsakten, Tätigkeitsberichte und Jahresstatistiken liegen auch bei den Landgerichten (Abt. 352, siehe Bestandsgruppe "Preußische Verwaltung"); Personalangelegenheiten und Tätigkeitsberichte sind in den Unterlagen des Sozialministeriums zu suchen (Abt. 761, siehe Bestandsgruppe "Landesverwaltung").
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
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