LASH Abt. 351

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein

Laufzeit 

1867-2000

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Staatsanwaltschaften als Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden sind in Schleswig-Holstein 1867 im Rahmen der preußischen Justizreformen eingerichtet worden. Sie führten zugleich von 1867 bis 1923 und von 1933 bis 1970 die Aufsicht über die Strafvollzugsanstalten. Beim Oberappellationsgericht bzw. ab 1879 beim Oberlandesgericht Kiel war ein Oberstaatsanwalt tätig. Durch das preußische Gesetz betreffend das Diensteinkommen der unmittelbaren Staatsbeamten vom 7. Mai 1920 wurde den Oberstaatsanwälten beim Oberlandesgericht der Titel Generalstaatsanwalt verliehen. Die Aufsicht über die Strafvollzugsanstalten war von 1923 bis 1933 einem eigenständigen Strafvollzugsamt übertragen worden, als dessen nebenamtlicher Präsident der Generalstaatsanwalt fungierte. Die erhaltenen Akten des Strafvollzugsamtes sind in den vorliegenden Bestand eingeordnet worden.

Die Hauptaufgabe der Generalstaatsanwaltschaft besteht in der Anklagevertretung bei erstinstanzlich oder in Revision vor dem Oberlandesgericht verhandelten Strafsachen. Nur bei den erstinstanzlichen Strafsachen, in der Regel Staatsschutzangelegenheiten, ist die Generalstaatsanwaltschaft auch aktenführende Behörde. Zuständig ist sie auch in Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren, vertritt das Land in Zivilprozessen und ist an anwaltsgerichtlichen Verfahren beteiligt.

Daneben obliegt dem Generalstaatsanwalt die Dienst- und Fachaufsicht für die Staatsanwälte beim Oberlandesgericht und die Staatsanwälte seines Bezirks (Staatsanwaltschaften Flensburg, Kiel, Lübeck und Itzehoe).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

180